Tropentauglichkeitsuntersuchung Durchführung

    Arbeitsmedizinische Vorsorge bei Tropenaufenthalten

    Bei beruflichen Aufenthalten in tropischen oder subtropischen Gebieten ist der Arbeitgeber verpflichtet eine arbeitsmedizinische Vorsorge zu veranlassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen beruflichen Aufenthalt in tropischen und subtropischen Regionen (zwischen 40°nördlicher und 40°südlicher Breite) planen, benötigen Sie eine arbeitsmedizinische Vorsorge. Diese muss vor dem Aufenthalt durchgeführt, und nach dem Aufenthalt erneut angeboten werden.

    Die Vorsorge dient Ihrer Sicherheit und soll eine Erkrankung bei der Ausübung des Berufes verhindern. Diese kann als Berufserkrankung anerkannt werden und Entschädigungsansprüche nach sich ziehen.

    Im Rahmen der Vorsorge erhalten Sie eine arbeitsmedizinische Beratung zu:

    •           klimatischen und hygienischen Situationen am Zielort,

    •           speziellen Gesundheitsrisiken und Verhaltensregeln,

    •           Malaria und Impfprophylaxe.

    Wenn es notwendig ist, folgt eine körperliche Untersuchung. Sie stellt sicher, dass ein Tropenaufenthalt Ihren Gesundheitszustand nicht gefährdet.

    Eine arbeitsmedizinische Vorsorge muss vor Aufnahme der Tätigkeit stattfinden. Folgevorsorgen innerhalb von 24-36 Monaten. Ihr Arbeitgeber muss auch die Folgevorsorgen veranlassen. Hierzu werden Termine mit spezialisierten Ärzten/Kliniken vereinbart. Wenden Sie sich an Ihren Betriebsarzt oder Arbeitgeber.

    Ansprechpartner

    Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin, Resiemedizin und globale Gesundheit e. V.

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 23.09.2022 (von: Witte, Farina Isabell)

    Technisch geändert am 23.09.2022 (von: Witte, Farina Isabell)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Kosten für die Vorsorge trägt der Arbeitgeber. Die Kosten für Impfungen übernehmen der Arbeitgeber oder die Krankenkasse.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 24.09.2020

    Version

    Technisch erstellt am 25.09.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    G35, Untersuchung, Arbeitsmedizin, Vorsorge, G 35 Untersuchung, Auslandaufenthalt, Tropen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)