• Kirchseelte (Landkreis Oldenburg, Niedersachsen)
Kapitalertragsteuer Befreiung

Kapitalertragsteuer Befreiung

Hier erfahren Sie, wie Sie einen Kapitalertragsteuerabzug vermeiden können.

Beschreibung

In bestimmten Fällen können Sie den Steuerabzug von Kapitalerträgen von vornherein vermeiden:

Freistellungsauftrag

Wenn Ihre steuerpflichtigen Kapitalerträge 801 € bzw. 1.602 € bei zusammenveranlagten Ehegatten/Lebenspartnern/Lebenspartnerinnen jährlich nicht übersteigen, reicht ein Freistellungsauftrag an Ihr Kreditinstitut aus, um den Steuerabzug von Kapitalerträgen durch die Bank zu vermeiden.

Sie können den Sparer-Pauschbetrag von 801 €/1.602 € auch auf mehrere Kreditinstitute verteilen. Innerhalb eines Kreditinstituts ist es nicht zulässig, den Freistellungsauftrag auf einzelne Konten oder Depots zu beschränken.

Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung)

Sofern Ihr Einkommen einschließlich der Kapitalerträge im Kalenderjahr den Grundfreibetrag der Einkommensteuer nicht übersteigt, können Sie bei Ihrem zuständigen Wohnsitzfinanzamt eine NV-Bescheinigung beantragen. Die NV-Bescheinigung wird dann vom Finanzamt zugesandt.

Nach Vorlage der NV-Bescheinigung bei Ihrem Kreditinstitut kann dieses die Kapitalerträge ohne Abzug von Steuern auszahlen. Bitte bedenken Sie bei der Anzahl der Bescheinigungen, dass Sie für jedes Kreditinstitut, bei dem Sie Kapitalerträge erzielen, ein Exemplar benötigen.

Eine NV-Bescheinigung wird nicht erteilt, wenn Sie voraussichtlich oder auf Antrag zur Einkommensteuer veranlagt werden. Daher erhalten Sie u.a. keine NV-Bescheinigung, wenn für Sie vom Finanzamt ein verbleibender Verlustabzug festgestellt wurde.

Die NV-Bescheinigung wird unter dem Vorbehalt des Widerrufs mit einer Geltungsdauer von höchstens drei Jahren ausgestellt und muss am Schluss eines Kalenderjahres enden.

Ansprechpartner

Finanzamt Delmenhorst

Adresse

Hausanschrift

Friedrich-Ebert-Allee 15

27749 Delmenhorst

Öffnungszeiten

 Mo.: 08:00 - 13:00 Uhr Di.: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Mi.: geschlossen Do.: 08:00 - 13:00 Uhr Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung.

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 4221 153-0

E-Mail: Poststelle@fa-del.niedersachsen.de

Version

Technisch erstellt am 04.12.2020

Technisch geändert am 03.07.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Identifikationsnummer (Sie müssen Ihre Identifikationsnummer (ggf. von beiden Ehegatten/Lebenspartnern/Lebenspartnerinnen) angeben.)
  • Nachweis der Verfügungsberechtigung
  • Wird durch gesetzliche Vertreter eine NV-Bescheinigung für ein minderjähriges Kind beantragt, ist diesem Antrag ein Nachweis beizufügen, dass es sich um Kapitalvermögen des Kindes handelt (z. B. Verfügungsberechtigung der Kinder über die Konten).

Formulare

  • Freistellungsauftrag - Antrag nach amtlich vorgeschriebenen Muster (erhältlich beim Kreditinstitut).
  • Antrag auf Ausstellung einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung (Vordruck NV 1 A).

Rechtsgrundlage(n)

Kosten

Keine.

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen Rheinland Pfalz

Version

Technisch erstellt am 25.09.2020

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

Kapitalerträge, Zinsen, Zinserträge, Kapitalvermögen, Vermögen, gemeinnützig, Freistellungsauftrag, Abgeltungsteuer, Kapitalertragsteuer

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024