Studienzeiten und Studienleistungen anerkennen und auf ein Medizinstudium anrechnen lassen
Bisher im In- oder Ausland erbrachte Studienzeiten und Studienleistungen können Sie sich hier auf das Medizinstudium anrechnen lassen.
Beschreibung
Wenn Sie bereits ein Medizinstudium im Ausland betrieben haben und nun an einer deutschen Hochschule fortsetzen möchten, können Sie sich Studienzeiten sowie Studien- und Prüfungsleistungen auf das Medizinstudium anrechnen lassen.
Ebenso können Sie sich Studienzeiten sowie Studien- und Prüfungsleistungen anrechnen lassen, wenn Sie bereits im Inland oder Ausland ein dem Medizinstudium verwandtes Studium betrieben haben.
Ansprechpartner
Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) - Abteilung 2 (Landesprüfungsamt)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0511 380-02
Internet
Medizinische Hochschule Hannover
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: +49 511 532-6020(Studierendensekretariat)
Telefon Festnetz: +49 511 532-9056(Studierendensekretariat)
Telefon Festnetz: 0511 532-0
E-Mail: info.studium@mh-hannover.de
Internet
Stichwörter
MHH
Universität Göttingen (Universitätsmedizin)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0551 390
E-Mail: poststelle@med.uni-goettingen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Studium im Inland:
- Antrag auf Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen
Studium im Ausland:
- Antrag auf Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen
Voraussetzungen
- Ihre anzurechnenden Studien- und Prüfungsleistungen sind gleichwertig mit dem Medizinstudium nach der Approbationsordnung für Ärzte.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Fristen
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Stichwörter
Anerkennung, ERASMUS, Studienzeiten, Studium, Prüfungsleistungen, Humanmedizin, Universität, Studienortwechsel, Studienleistungen, Hochschule, Medizin, Hochschulwechsel, Anrechnung, Approbationsordnung