Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen Entscheidung beim Medizinstudium

    Studienzeiten und Studienleistungen anerkennen und auf ein Medizinstudium anrechnen lassen

    Bisher im In- oder Ausland erbrachte Studienzeiten und Studienleistungen können Sie sich hier auf das Medizinstudium anrechnen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie bereits ein Medizinstudium im Ausland betrieben haben und nun an einer deutschen Hochschule fortsetzen möchten, können Sie sich Studienzeiten sowie Studien- und Prüfungsleistungen auf das Medizinstudium anrechnen lassen.

    Ebenso können Sie sich Studienzeiten sowie Studien- und Prüfungsleistungen anrechnen lassen, wenn Sie bereits im Inland oder Ausland ein dem Medizinstudium verwandtes Studium betrieben haben.

    Ansprechpartner

    Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) - Abteilung 2 (Landesprüfungsamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Allee 20

    30175 Hannover

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 380-02

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Medizinische Hochschule Hannover

    Adresse

    Hausanschrift

    Carl-Neuberg-Straße 1

    30625 Hannover

    Kontakt

    Fax: +49 511 532-6020(Studierendensekretariat)

    Telefon Festnetz: +49 511 532-9056(Studierendensekretariat)

    Telefon Festnetz: 0511 532-0

    E-Mail: info.studium@mh-hannover.de

    Internet

    Stichwörter

    MHH

    Version

    Technisch geändert am 09.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Universität Göttingen (Universitätsmedizin)

    Adresse

    Hausanschrift

    Robert-Koch-Straße 40

    37075 Göttingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0551 390

    E-Mail: poststelle@med.uni-goettingen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Studium im Inland:

    • Antrag auf Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen

    Studium im Ausland:

    • Antrag auf Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen

    Voraussetzungen

    • Ihre anzurechnenden Studien- und Prüfungsleistungen sind gleichwertig mit dem Medizinstudium nach der Approbationsordnung für Ärzte.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Fristen

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Anerkennung, ERASMUS, Studienzeiten, Studium, Prüfungsleistungen, Humanmedizin, Universität, Studienortwechsel, Studienleistungen, Hochschule, Medizin, Hochschulwechsel, Anrechnung, Approbationsordnung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English