Spielbanken Zulassung

    Zulassung für den Betrieb von Spielbanken in Niedersachsen beantragen

    Einen Antrag auf Erteilung einer Zulassung zum Betrieb einer Spielbank in Niedersachsen können Sie beim Niedersächsischen Finanzministerium nur im Rahmen eines laufenden Ausschreibungsverfahren stellen.

    Beschreibung

    Das Niedersächsische Spielbankengesetz (NSpielbG) regelt die Voraussetzungen für den Betrieb von Spielbanken in Niedersachsen. 

    Nach § 2 des Gesetzes ist hierfür eine Zulassung notwendig. Das Niedersächsische Finanzministerium (Fachministerium) kann (nur) eine Spielbankzulassung erteilen, die zum Betrieb von bis zu zehn Spielbanken in Niedersachsen berechtigt.

    Die Zulassung wird nur aufgrund einer öffentlichen Ausschreibung des Fachminsteriums nach § 3 NSpielbG erteilt. Nur im Rahmen dieses Verfahrens können Sie einen Antrag stellen.

    Ein entsprechendes Ausschreibungsverfahren wird vor dem Ablauf der derzeit geltenden Spielbankzulassung zum 01.09.2024 durchgeführt werden. Eine Antragstellung außerhalb des Ausschreibungsverfahrens ist unzulässig.

    Die näheren Voraussetzungen und Kriterien werden im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens bestimmt.

    Die Beantragung einer Spielbankzulassung ist kostenpflichtig. Kosten sind auch zu erheben, wenn ein auf Vornahme einer kostenpflichtigen Amtshandlung gerichteter Antrag abgelehnt oder zurück genommen wird (§ 1 Absatz 1 Satz 2 des Niedersächsischen Verwaltungskostengesetzes). 

    zuständige Stelle

    Niedersächsisches Finanzministerium

    Spielbankaufsicht

    Schiffgraben 10

    30159 Hannover

    Tel.: +49 120 0

    E-Mail: MF-Referat32@mf.niedersachsen.de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Finanzministerium.

    Ansprechpartner

    Niedersächsisches Finanzministerium - Spielbankenaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Schiffgraben 10

    30159 Hannover

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 511 120-0

    E-Mail: MF-Referat32@mf.niedersachsen.de

    Version

    Technisch geändert am 13.08.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • schriftlicher Antrag auf Erteilung der Zulassung
    • einzureichende Nachweise, Unterlagen und Konzepte gemäß der gesetzlichen Vorgaben (NSpielbG)
    • weitere Angaben zu erforderlichen Unterlagen oder Nachweisen ergeben sich aus der Ausschreibung

    Formulare

    • Formulare: nein
    • Onlineverfahren möglich: nein
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Nachweis der besten Eignung unter Berücksichtigung der Auswahlkriterien lt. Ausschreibung

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 2 und 3 NSpielbG

    Rechtsbehelf

    Klage vor dem Niedersächsischen Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Einen Antrag auf Erteilung einer Zulassung zum Betrieb einer Spielbank in Niedersachsen können Sie nur im laufenden Ausschreibungsverfahren schriftlich beim Niedersächsischen Finanzministerium stellen.

    Fristen

    Antragsfrist gemäß der Ausschreibung, mind. 3 Monate

    Bearbeitungsdauer

    Mindestens 6 Monate

    Kosten

    Der Gebührenrahmen für die Erteilung der Spielbankzulassung oder die Ablehnung eines Antrags auf Erteilung nach Nr. 80.1.1 des Kostentarifs nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (Allgemeine Gebührenordnung) variiert je nach Fallgestaltung. 

    Gebühr ab 300.00 EUR bis 180000.00 EUR

    Gebühr ab 300.00 EUR bis 180000.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Finanzministerium am 24.03.2021

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Casino, Spielcasino

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English