Hilfe zur Gesundheit Erbringung als Sicherstellung von Hilfen für entwicklungsgefährdete und behinderte Kinder und Jugendliche

    Leistungen der Sozialhilfe für entwicklungsgefährdete und behinderte Kinder und Jugendliche

    Beschreibung

    Wenn Sie Hilfe zum Lebensunterhalt benötigen und nicht - gesetzlich oder privat - krankenversichert sind, leistet der Sozialhilfeträger Gesundheitshilfe.

    Dazu zählen:

    • Unterstützung und Beratung der Eltern
    • Betreuungsangebote und Pflegeangebote
    • Medizinische Behandlungen
    • Therapien wie zum Beispiel Sprechförderung und Bewegungsförderung
    • Vorsorgeuntersuchungen
    • Alltagsbegleitung

    zuständige Stelle

    Zuständig ist

    • das Sozialamt des jeweiligen örtlichen Trägers der Sozialhilfe

                 oder

    • das Sozialamt der vom örtlichen Sozialhilfeträger herangezogenen kreis oder regionsangehörigen Gemeinde,

    in der der Wohnsitz liegt.

    Ansprechpartner

    Sozialamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Osterholzer Straße 23

    27711 Osterholz-Scharmbeck

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Dienstags 8 - 18 Uhr Mittwochs 8 - 12 Uhr Donnerstags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Freitags 8 - 12 Uhr

    Kontakt

    Fax: 04791 930-2399

    Telefon Festnetz: 04791 930-2300

    E-Mail: sozialamt@landkreis-osterholz.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachstelle Teilhabe

    Adresse

    Hausanschrift

    Osterholzer Straße 23

    27711 Osterholz-Scharmbeck

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Dienstags 8 - 18 Uhr Mittwochs 8 - 12 Uhr Donnerstags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Freitags 8 - 12 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04791 930-2300

    Fax: 04791 930-2399

    E-Mail: fachstelle-teilhabe@landkreis-osterholz.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    - Antrag auf Hilfe zur Gesundheit

    - Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)

    Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.

    Voraussetzungen

    Hilfen zur Gesundheit erhalten Personen,

    - die keine gesetzliche oder keine ausreichende private Krankenversicherung haben,

    - eine Bereitstellung der Leistungen über die Krankenkasse nicht in Betracht kommt

    - und denen die Aufbringung der Mittel für die erforderlichen Hilfen aus Einkommen und Vermögen nicht zumutbar ist.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 07.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Gesundheitshilfe, Gesundheitsdienst

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English