Hilfe zur Gesundheit Erbringung als Sicherstellung von Hilfen für entwicklungsgefährdete und behinderte Kinder und Jugendliche

    Leistungen der Sozialhilfe für entwicklungsgefährdete und behinderte Kinder und Jugendliche

    Beschreibung

    Wenn Sie Hilfe zum Lebensunterhalt benötigen und nicht – gesetzlich oder privat – krankenversichert sind, leistet der Sozialhilfeträger Gesundheitshilfe.

    Dazu zählen:

    • Unterstützung und Beratung der Eltern
    • Betreuungsangebote und Pflegeangebote
    • Medizinische Behandlungen
    • Therapien wie zum Beispiel Sprechförderung und Bewegungsförderung
    • Vorsorgeuntersuchungen
    • Alltagsbegleitung

    zuständige Stelle

    Zuständig ist

    • das Sozialamt des jeweiligen örtlichen Trägers der Sozialhilfe

                 oder

    • das Sozialamt der vom örtlichen Sozialhilfeträger herangezogenen kreis oder regionsangehörigen Gemeinde,

    in der der Wohnsitz liegt.

    Ansprechpartner

    Landkreis Lüchow-Dannenberg - Fachdienst 57 - Soziales und wirtschaftliche Hilfen

    Adresse

    Hausanschrift

    Königsberger Straße 10

    29439 Lüchow (Wendland)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Geschäftszeiten: Mo., Di. & Fr. 9.00 - 12.30 Uhr, Do. 9.00 - 12.30 & 14.00 - 16.00 Uhr, Mi.: keine Sprechzeiten

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05841 120-0

    Version

    Technisch erstellt am 09.08.2024 (von: Webservice, Landkreis Lüchow-Dannenberg)

    Technisch geändert am 22.12.2024 (von: Webservice, Landkreis Lüchow-Dannenberg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    - Antrag auf Hilfe zur Gesundheit

    - Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)

    Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.

    Voraussetzungen

    Hilfen zur Gesundheit erhalten Personen,

    - die keine gesetzliche oder keine ausreichende private Krankenversicherung haben,

    - eine Bereitstellung der Leistungen über die Krankenkasse nicht in Betracht kommt

    - und denen die Aufbringung der Mittel für die erforderlichen Hilfen aus Einkommen und Vermögen nicht zumutbar ist.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 07.08.2020

    Version

    Technisch erstellt am 15.09.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Gesundheitsdienst, Gesundheitshilfe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)