Leistungen der Sozialhilfe für entwicklungsgefährdete und behinderte Kinder und Jugendliche
Beschreibung
Wenn Sie Hilfe zum Lebensunterhalt benötigen und nicht – gesetzlich oder privat – krankenversichert sind, leistet der Sozialhilfeträger Gesundheitshilfe.
Dazu zählen:
- Unterstützung und Beratung der Eltern
- Betreuungsangebote und Pflegeangebote
- Medizinische Behandlungen
- Therapien wie zum Beispiel Sprechförderung und Bewegungsförderung
- Vorsorgeuntersuchungen
- Alltagsbegleitung
zuständige Stelle
Zuständig ist
- das Sozialamt des jeweiligen örtlichen Trägers der Sozialhilfe
oder
- das Sozialamt der vom örtlichen Sozialhilfeträger herangezogenen kreis oder regionsangehörigen Gemeinde,
in der der Wohnsitz liegt.
Ansprechpartner
Landkreis Cuxhaven - Soziales
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
...Leistungen an Asylbewerber und Sozialhilfe / Grundsicherung
Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven
Montag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Dienstag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Mittwoch 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Donnerstag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich mit dem Bereich in Verbindung zu setzen und telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Nutzen Sie hierfür gerne die ggf. bekannten Kontaktdaten oder melden Sie sich im Vorzimmer: Ulrike Braase
Assistenz der Bereichsleitung [ https://www.landkreis-cuxhaven.de/usr/share/ikiss/admin/zufi/export_tsa.phtml?ModID=9&object=tx%7c2736.1&FID=578.465.1 ] Soziales
Vincent-Lübeck-Straße 2
27474 Cuxhaven
Karte anzeigen Telefon: 04721 66-2304
Fax: 04721 66-270357
E-Mail: u.braase(at)landkreis-cuxhaven.de [ mailto:u.braase@landkreis-cuxhaven.de ]
Raum: 166
Nachricht schreiben [ https://www.landkreis-cuxhaven.de/usr/share/ikiss/admin/zufi/export_tsa.phtml?ModID=9&object=tx%7c2736.1&FID=578.465.1&mt_step=contact&to_id=578.465.1 ]
Adresse exportieren [ https://www.landkreis-cuxhaven.de/output/options.php?call=vcard&ModID=9&La=1&FID=578.465.1 ]
Kontakt
Telefon Festnetz: 04721 66-2304
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Hilfe zur Gesundheit
- Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)
Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.
Voraussetzungen
Hilfen zur Gesundheit erhalten Personen,
- die keine gesetzliche oder keine ausreichende private Krankenversicherung haben,
- eine Bereitstellung der Leistungen über die Krankenkasse nicht in Betracht kommt
- und denen die Aufbringung der Mittel für die erforderlichen Hilfen aus Einkommen und Vermögen nicht zumutbar ist.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 07.08.2020
Stichwörter
Gesundheitsdienst, Gesundheitshilfe