Hilfe zur Gesundheit Erbringung als Sicherstellung von Hilfen für entwicklungsgefährdete und behinderte Kinder und Jugendliche

    Leistungen der Sozialhilfe für entwicklungsgefährdete und behinderte Kinder und Jugendliche

    Beschreibung

    Wenn Sie Hilfe zum Lebensunterhalt benötigen und nicht - gesetzlich oder privat - krankenversichert sind, leistet der Sozialhilfeträger Gesundheitshilfe.

    Dazu zählen:

    • Unterstützung und Beratung der Eltern
    • Betreuungsangebote und Pflegeangebote
    • Medizinische Behandlungen
    • Therapien wie zum Beispiel Sprechförderung und Bewegungsförderung
    • Vorsorgeuntersuchungen
    • Alltagsbegleitung

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist

    • das Sozialamt des jeweiligen örtlichen Trägers der Sozialhilfe

                 oder

    • das Sozialamt der vom örtlichen Sozialhilfeträger herangezogenen kreis oder regionsangehörigen Gemeinde,

    in der der Wohnsitz liegt.

    Ansprechpartner

    Region Hannover - 52.11 - Team Eingliederungshilfe Junge Menschen Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Gradestr. 20

    30163 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag: 10:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 13:00 - 15:00 Uhr Mittwoch: 10:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 15:00 Donnerstag: 10:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 15:00 Freitag: geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 61635211

    E-Mail: egh-jungemenschen-nord@region-hannover.de

    Weitere Informationen

    Weiterführende Informationen Zuständig bei laufenden Verfahren für: Seelze, Wedemark, Burgwedel, Langenhagen, Isernhagen Postanschrift: Haus der Region Hildesheimer Straße 20 30169 Hannover

    Version

    Technisch geändert am 18.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Region Hannover - 52.12 - Team Eingliederungshilfe Junge Menschen Ost und Süd

    Adresse

    Hausanschrift

    Gradestr. 20

    30163 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag: 09:00 - 15:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 15:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 15:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 15:00 Uhr Freitag: 09:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 61635212

    E-Mail: egh-jungemenschen-ost-sued@region-hannover.de

    Weitere Informationen

    Weiterführende Informationen Zuständig bei laufenden Verfahren für: Burgdorf, Uetze, Lehrte, Sehnde, Laatzen, Hemmingen, Pattensen Postanschrift: Haus der Region Hildesheimer Straße 20 30169 Hannover

    Version

    Technisch geändert am 18.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Region Hannover - 52.13 - Team Eingliederungshilfe Junge Menschen Südwest

    Adresse

    Hausanschrift

    Gradestr. 20

    30163 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag: 09:00 - 15:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 15:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 15:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 15:00 Uhr Freitag: 09:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 61635213

    E-Mail: egh-jungemenschen-suedwest@region-hannover.de

    Weitere Informationen

    Weiterführende Informationen Zuständig bei laufenden Verfahren für: Barsinghausen, Gehrden, Ronnenberg, Wennigsen, Springe Postanschrift: Haus der Region Hildesheimer Straße 20 30169 Hannover

    Version

    Technisch geändert am 18.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Region Hannover - 52.14 - Team Eingliederungshilfe Junge Menschen Nordwest

    Adresse

    Hausanschrift

    Gradestr. 18

    30163 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag: 09:00 - 15:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 15:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 15:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 15:00 Uhr Freitag: 09:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 61635214

    E-Mail: egh-jungemenschen-nordwest@region-hannover.de

    Weitere Informationen

    Weiterführende Informationen Zuständig bei laufenden Verfahren für: Neustadt a. Rbge., Garbsen, Wunstorf Postanschrift: Haus der Region Hildesheimer Straße 20 30169 Hannover

    Version

    Technisch geändert am 18.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    - Antrag auf Hilfe zur Gesundheit

    - Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)

    Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.

    Voraussetzungen

    Hilfen zur Gesundheit erhalten Personen,

    - die keine gesetzliche oder keine ausreichende private Krankenversicherung haben,

    - eine Bereitstellung der Leistungen über die Krankenkasse nicht in Betracht kommt

    - und denen die Aufbringung der Mittel für die erforderlichen Hilfen aus Einkommen und Vermögen nicht zumutbar ist.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 07.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Gesundheitshilfe, Gesundheitsdienst

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de