Hilfe zur Gesundheit Erbringung als Gesundheitsberatung anlässlich von Erstkontakten bei Familien mit Säuglingen

    Leistungen der Sozialhilfe als Gesundheitsberatung bei Familien mit Säuglingen

    Wenn Sie Sozialhilfe oder Grundsicherung erhalten und gerade ein Baby bekommen haben, trägt das Sozialamt die Kosten für Beratungsgespräche.

    Beschreibung

    Wenn Sie nicht krankenversichert sind und für kurze Zeit (voraussichtlich weniger als einen Monat) ununterbrochen Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, stellt das Sozialamt unmittelbar durch Ausstellen eines Behandlungsscheins die notwendige medizinische Versorgung sicher.

    Dazu gehören

    • Vorbeugende Gesundheitshilfe zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten
    • Hilfe bei Krankheit
    • Hilfe zur Familienplanung
    • Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft
    • Hilfe bei Sterilisation  

    Hinweise für Salzgitter: Leistungen der Sozialhilfe als Gesundheitsberatung bei Familien mit Säuglingen (IES:Salzgitter)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist

    • das Sozialamt des jeweiligen örtlichen Trägers der Sozialhilfe

    oder

    • das Sozialamt der vom örtlichen Sozialhilfeträger herangezogenen kreis- oder regionsangehörigen Gemeinde,

    in der der Wohnsitz liegt.

    Örtliche Träger der Sozialhilfe: Landkreise, kreisfreie Städte und die Region Hannover

    Hinweise für Niedersachsen: Leistungen der Sozialhilfe als Gesundheitsberatung bei Familien mit Säuglingen

    Örtliche Träger der Sozialhilfe: Landkreise, kreisfreie Städte und die Region Hannover

    Ansprechpartner

    Stadt Salzgitter - Soziales und Senioren

    Aktuelles

    Hier finden Sie die Kontaktdaten des Fachdienstes Soziales und Senioren.

    Beschreibung

    Die Aufgabenschwerpunkte des Fachdienstes Soziales der Stadt Salzgitter sind in den unterschiedlichsten Bereichen und Formen anzutreffen. Im folgenden finden sie Stichworte, unter denen sie sich informieren und vielleicht Hilfe finden können.

    • Beratung in sozialen Notlagen
    • Beschäftigungsförderung
    • Beratung für Ausländer, Asylbewerber, Aussiedler
    • Grundsicherung
    • Heimaufsicht
    • Hilfe für Behinderte, Pflegebedürftige und Kranke: Häusliche
    • Pflege, Hilfe bei Behinderung (Eingliederungshilfe), Hilfe bei
    • Krankheit, Hilfe für Blinde, Hilfe zur Pflege, Kriegsopferfürsorge und sonstige  Entschädigungsleistungen, Kurzzeitpflege,
    • Tagespflege / Nachtpflege, Vollstationäre Pflege
    • Rentenangelegenheiten (Versicherungsamt)
    • Seniorenangebote
    • Schuldnerberatung
    • Sozialhilfe: Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe in besonderen Lebenslagen
    • Unterhaltssicherung
    • Wohngeld
    • Zuschüsse für Wohlfahrtsverbände

    Adresse

    Postanschrift

    Joachim-Campe-Straße 6-8

    38226 Salzgitter

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag und Freitag 9 - 12 Uhr  Mittwoch                     Für den Besuchsverkehr geschlossen. Donnerstag                  14 - 18 Uhr - freier Zugang ohne Termin Es ist auch eine Terminvereinbarung bei Ihrer persönlichen Ansprechperson des Fachdienstes Soziales und Senioren möglich (per Mail, Telefon oder Onlinebuchung).

    Kontakt

    E-Mail: soziales@stadt.salzgitter.de

    Telefon Festnetz: 05341 8394080

    Fax: 05341 8394950

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 08.08.2022

    Technisch geändert am 13.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Hilfe zur Gesundheit
    • Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)

    Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.

    Voraussetzungen

    Hilfen zur Gesundheit erhalten Personen,

    • die keine gesetzliche oder keine ausreichende private Krankenversicherung haben,
    • eine Bereitstellung der Leistungen über die Krankenkasse (§ 264 Abs. 4 SGB V) nicht in Betracht kommt
    • und denen die Aufbringung der Mittel für die erforderlichen Hilfen aus Einkommen und Vermögen nicht zumutbar ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 07.08.2020

    Version

    Technisch erstellt am 14.09.2020

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Gesundheitsdienst, Gesundheitshilfe, Säuglinge, Beratung, Familien

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024