Medizinische Vorsorgeleistungen für krankenversicherte Mütter und Väter Bewilligung
    99134026017000

    Medizinische Vorsorge für krankenversicherte Mütter und Väter

    Krankenkassen bieten Leistungen zur Prävention von Krankheiten für Mütter und Väter an.

    Beschreibung

    Als Maßnahmen zur Vorsorge von Krankheiten bieten Krankenkassen Kuraufenthalte an. Hierzu zählen

    • Mutter-Kind-Kuren (Maßnahme)
    • Vater-Kind-Kuren (Maßnahme)

    Kinder können entweder zur eigenen Behandlung oder auch (in der Regel bis zum Alter von 12 Jahren) als Begleitperson mitfahren.

    In der Regel suchen die Krankenkassen eine geeignete Kurklinik aus, berücksichtigen dabei aber individuelle Wünsche.

    Eine Kur dauert drei Wochen. Für diese Zeit müssen Sie keinen Urlaub bei Ihrem Arbeitgeber einreichen. Die Bewilligung gilt wie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt bei den Krankenkassen. 

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei den Krankenkassen. 

    Ansprechpartner

    GKV-Spitzenverband

    Adresse

    Hausanschrift

    Reinhardtstraße 28
    10117 Berlin

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    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 14.01.2021
    Technisch geändert am 30.09.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Formulare

    nicht angegeben

    Voraussetzungen

    Für Mütter und Väter:

    • Ihre Gesundheit ist stark geschwächt. Dieser Zustand könnte in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen.
    • eine bereits eingetretene Krankheit soll sich nicht verschlimmern
    • Pflegebedürftigkeit droht

    Für die Mitnahme von Kindern:

    • Sie sind erziehungsberechtigt
    • Das Kind/die Kinder sind ebenfalls gesundheitlich gefährdet oder krank.
    • Das Kind/die Kinder können nicht anderweitig versorgt werden.

    Das Kind/die Kinder sind noch zu klein, um sie vom Elternteil zu trennen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    nicht angegeben

    Verfahrensablauf

    Sie stimmen sich mit Ihrem Hausarzt/Ihrer Hausärztin ab und füllen gemeinsam das Antragsformular der Krankenkasse aus. Dieses wird zur Genehmigung bei der Krankenkasse eingereicht.

    Bearbeitungsdauer

    nicht angegeben

    Hinweise (Besonderheiten)

    nicht angegeben

    Unterstützende Institutionen

    nicht angegeben

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 23.07.2020

    Version

    Technisch erstellt am 05.08.2020
    Technisch geändert am 27.03.2026

    Stichwörter

    Vater-Kind-Maßnahme, Mutter-Kind-Kur, Müttergenesungswerk, Mutter-Kind-Maßnahme, Vater-Kind-Kur

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.10.2024