• Eschede (Landkreis Celle, Niedersachsen)
Medizinische Vorsorgeleistungen für krankenversicherte Mütter und Väter Bewilligung

Medizinische Vorsorge für krankenversicherte Mütter und Väter

Krankenkassen bieten Leistungen zur Prävention von Krankheiten für Mütter und Väter an.

Beschreibung

Als Maßnahmen zur Vorsorge von Krankheiten bieten Krankenkassen Kuraufenthalte an. Hierzu zählen

  • Mutter-Kind-Kuren (Maßnahme)
  • Vater-Kind-Kuren (Maßnahme)

Kinder können entweder zur eigenen Behandlung oder auch (in der Regel bis zum Alter von 12 Jahren) als Begleitperson mitfahren.

In der Regel suchen die Krankenkassen eine geeignete Kurklinik aus, berücksichtigen dabei aber individuelle Wünsche.

Eine Kur dauert drei Wochen. Für diese Zeit müssen Sie keinen Urlaub bei Ihrem Arbeitgeber einreichen. Die Bewilligung gilt wie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei den Krankenkassen. 

Ansprechpartner

GKV-Spitzenverband

Adresse

Hausanschrift

Reinhardtstraße 28

10117 Berlin

Internet

Version

Technisch erstellt am 14.01.2021

Technisch geändert am 30.09.2021

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen erstellt der/die behandelnde Arzt/Ärztin.

Voraussetzungen

Für Mütter und Väter:

  • Ihre Gesundheit ist stark geschwächt. Dieser Zustand könnte in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen.
  • eine bereits eingetretene Krankheit soll sich nicht verschlimmern
  • Pflegebedürftigkeit droht

Für die Mitnahme von Kindern:

  • Sie sind erziehungsberechtigt
  • Das Kind/die Kinder sind ebenfalls gesundheitlich gefährdet oder krank.
  • Das Kind/die Kinder können nicht anderweitig versorgt werden.

Das Kind/die Kinder sind noch zu klein, um sie vom Elternteil zu trennen.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Sie stimmen sich mit Ihrem Hausarzt/Ihrer Hausärztin ab und füllen gemeinsam das Antragsformular der Krankenkasse aus. Dieses wird zur Genehmigung bei der Krankenkasse eingereicht.

Kosten

Versicherte ab 18 Jahren leisten eine Zuzahlung von 10 Euro pro Tag. 

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 24.07.2020

Version

Technisch erstellt am 05.08.2020

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

Müttergenesungswerk, Mutter-Kind-Maßnahme, Vater-Kind-Maßnahme, Mutter-Kind-Kur, Vater-Kind-Kur

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024