Medizinische Vorsorgeleistungen für krankenversicherte Mütter und Väter Bewilligung

    Medizinische Vorsorge für krankenversicherte Mütter und Väter

    Krankenkassen bieten Leistungen zur Prävention von Krankheiten für Mütter und Väter an.

    Beschreibung

    Als Maßnahmen zur Vorsorge von Krankheiten bieten Krankenkassen Kuraufenthalte an. Hierzu zählen

    • Mutter-Kind-Kuren (Maßnahme)
    • Vater-Kind-Kuren (Maßnahme)

    Kinder können entweder zur eigenen Behandlung oder auch (in der Regel bis zum Alter von 12 Jahren) als Begleitperson mitfahren.

    In der Regel suchen die Krankenkassen eine geeignete Kurklinik aus, berücksichtigen dabei aber individuelle Wünsche.

    Eine Kur dauert drei Wochen. Für diese Zeit müssen Sie keinen Urlaub bei Ihrem Arbeitgeber einreichen. Die Bewilligung gilt wie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt bei den Krankenkassen. 

    Ansprechpartner

    GKV-Spitzenverband

    Adresse

    Hausanschrift

    Reinhardtstraße 28

    10117 Berlin

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 14.01.2021 (von: Griep, Evelyn)

    Technisch geändert am 30.09.2021 (von: Witte, Farina Isabell)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Die erforderlichen Unterlagen erstellt der/die behandelnde Arzt/Ärztin.

    Voraussetzungen

    Für Mütter und Väter:

    • Ihre Gesundheit ist stark geschwächt. Dieser Zustand könnte in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen.
    • eine bereits eingetretene Krankheit soll sich nicht verschlimmern
    • Pflegebedürftigkeit droht

    Für die Mitnahme von Kindern:

    • Sie sind erziehungsberechtigt
    • Das Kind/die Kinder sind ebenfalls gesundheitlich gefährdet oder krank.
    • Das Kind/die Kinder können nicht anderweitig versorgt werden.

    Das Kind/die Kinder sind noch zu klein, um sie vom Elternteil zu trennen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie stimmen sich mit Ihrem Hausarzt/Ihrer Hausärztin ab und füllen gemeinsam das Antragsformular der Krankenkasse aus. Dieses wird zur Genehmigung bei der Krankenkasse eingereicht.

    Kosten

    Versicherte ab 18 Jahren leisten eine Zuzahlung von 10 Euro pro Tag. 

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 24.07.2020

    Version

    Technisch erstellt am 05.08.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 01.12.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Mutter-Kind-Kur, Vater-Kind-Kur, Müttergenesungswerk, Mutter-Kind-Maßnahme, Vater-Kind-Maßnahme

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)