Schutzimpfungen Finanzierung
Die gesetzlichen Krankenkassen tragen die Kosten für die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Schutzimpfungen.
Beschreibung
Damit Sie oder Ihr Kind vor Infektionskrankheiten geschützt sind, bieten die gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen ihrer Leistungen Schutzimpfungen an. Bei der Übernahme der Impfkosten richten sich die Krankenkassen nach den Empfehlungen der ständigen Impfkommission (STIKO).
Die Schutzimpfungen können Sie über den Hausarzt/in oder Kinderärzte/innen vornehmen lassen.
Für Reiseschutzimpfungen tragen Sie die Kosten gegebenenfalls selbst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Krankenkasse.
erforderliche Unterlagen
- Krankenversicherungskarte
- Impfausweis
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 24.07.2020
Stichwörter
Grippe, Schwerer Durchfall, Kinderlähmung, FSME, Lungenentzündung, Tuberkulose, Pocken, Meningitis, Meningokokken Typ B, Hepatitis B, Gelbfieber, Typhus, Schutzimpungen, Röteln, Windpocken, Diphtherie, Finanzierung, Keuchhusten, Tetanus, Tollwut, Haemophilus Influenzae Typ B, Hepatitis A, Mumps, Japanische Enzephalitis, Gebärmutterhalskrebs, Masern