Schutzimpfungen Finanzierung

    Schutzimpfungen Finanzierung

    Die gesetzlichen Krankenkassen tragen die Kosten für die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Schutzimpfungen.

    Beschreibung

    Damit Sie oder Ihr Kind vor Infektionskrankheiten geschützt sind, bieten die gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen ihrer Leistungen Schutzimpfungen an. Bei der Übernahme der Impfkosten richten sich die Krankenkassen nach den Empfehlungen der ständigen Impfkommission (STIKO).

    Die Schutzimpfungen können Sie über den Hausarzt/in oder Kinderärzte/innen vornehmen lassen.

    Für Reiseschutzimpfungen tragen Sie die Kosten gegebenenfalls selbst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt bei der Krankenkasse. 

    Ansprechpartner

    GKV-Spitzenverband

    Adresse

    Hausanschrift

    Reinhardtstraße 28

    10117 Berlin

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.09.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Krankenversicherungskarte
    • Impfausweis

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 24.07.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Stichwörter

    Pocken, Windpocken, Tollwut, Tetanus, Schutzimpungen, Gebärmutterhalskrebs, Tuberkulose, Gelbfieber, Kinderlähmung, Keuchhusten, Hepatitis B, Meningitis, Grippe, Masern, Haemophilus Influenzae Typ B, Japanische Enzephalitis, Meningokokken Typ B, Lungenentzündung, Hepatitis A, Röteln, Typhus, Schwerer Durchfall, Mumps, Finanzierung, Diphtherie, FSME

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de