Ärztliche Behandlung für Krankenversicherte Finanzierung

    Ärztliche Behandlung für Krankenversicherte

    Gesetzlich Krankenversicherte haben einen Anspruch auf ärztliche Behandlung.

    Beschreibung

    Gesetzlich Krankenversicherte haben im Bedarfsfall Anspruch auf ärztliche Behandlung. Eine ärztliche Behandlung soll dabei zweckmäßig und erforderlich sein. Sie kann

    • der Verhütung von Krankheiten

    oder

    • der Früherkennung und Therapie von Krankheiten

    dienen.

    Zur ärztlichen Behandlung gehört auch die Hilfeleistung anderer Personen, wenn diese ärztlich angeordnet ist.

    Gesetzlich Versicherte können dabei jede Ärztin und jeden Arzt aufsuchen, die oder der zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen ist. Das können zzum Beispiel Hausärzte oder Fachärzte in medizinischen Versorgungszentren, Praxen oder ambulanten Einrichtungen sein. Meistens bietet es sich an, zunächst die Hausärztin oder den Hausarzt zu kontaktieren.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt bei den Krankenkassen.

    Ansprechpartner

    GKV-Spitzenverband

    Adresse

    Hausanschrift

    Reinhardtstraße 28

    10117 Berlin

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.09.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Krankenversicherungskarte oder Behandlungsschein

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    In der Regel fallen für die ärztliche Behandlung keine Kosten an. Über eventuelle Zuzahlungen für Therapien oder Medikamente informiert Sie Ihre Krankenkasse

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 23.07.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Stichwörter

    Arzt, Behandlung, Thérapie, Kassenpatient, Kassenleistung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de