Information Fahrerassistenzsysteme Erteilung

    Information Fahrerassistenzsysteme Erteilung

    Wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug mit einem Fahrerassistenzsystem nachrüsten möchten, sind damit Auflagen verbunden.

    Beschreibung

    In der Regel sind in den meisten (Neu-)Fahrzeugen schon ein oder mehrere Fahrassistenzsysteme eingebaut. Das können zum Beispiel sein:

    • Antiblockiersystem (ABS)
    • Elektronisches Stabilitätsprogramm (ESP)
    • Bremsassistent (BAS)

    Sie unterstützen und entlasten Sie als Fahrerin oder Fahrer in kritischen Verkehrssituationen und unterstützen Sie dabei, sicher zu fahren.

    Wenn Sie wissen möchten, welche Fahrassistenzsysteme in Ihrem Auto verbaut sind, dann können Sie im Fahrzeugschein nachsehen. Wenn Sie ein Fahrzeug mit einem bereits eingebauten Fahrerassistenzsystem kaufen, ist der Einbau des Fahrerassistenten im Normalfall bereits freigegeben worden. Wurde der Fahrerassistent erst nach Erstzulassung des Fahrzeugs eingebaut, dann sollten Sie sich die Kopie der Betriebserlaubnis für das Fahrzeugteil oder den Nachweis der Änderungsabnahme beim Kauf aushändigen lassen.

    Sie können Ihr Auto aber auch selbst mit Fahrassistenzsystemen nachrüsten lassen. Mit dem nachträglichen Einbau des Assistenzsystems nehmen Sie eine technische Änderung an Ihrem Auto vor. Dadurch kann die Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeugs erlöschen.
    Die Betriebserlaubnis erlischt zum Beispiel dann, wenn durch den Einbau

    • die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
    • eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
    • das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

    Sie sollten sich in jedem Fall vor dem Einbau

    • bei Ihrer Werkstatt,
    • beim TÜV oder
    • Ihrer Fahrzeugzulassungsstelle.

    erkundigen, ob die allgemeine Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug weiterhin bestehen bleibt oder erlischt.
    Um nach dem Einbau eines Fahrerassistenzsystems weiter am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, sollten Sie unbedingt darauf achten, dass

    • eine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile für das Fahrerassistenzsystem vorliegt, 
    • die Einbauanweisungen der Betriebserlaubnis des Fahrerassistenzsystems beim Einbau beachtet werden und
    • eine Änderungsabnahme durch eine Technische Prüfstelle oder einen Technischen Dienst durchgeführt wird, wenn es die Einbauanweisung vorschreibt.

    Hierfür können Sie sich an diese technischen Prüfstellen wenden:

    • TÜV
    • DEKRA
    • GTÜ
    • KÜS
    • FSP

    Die vorgenommenen Änderungen an Ihrem Fahrzeug melden Sie bitte Ihrer zuständigen Kfz-Zulassungsstelle, damit diese in Ihrem Fahrzeugschein vermerkt werden können.

    Hinweis:
    Wenn Sie Ihr Auto mit einem Fahrerassistenzsystem nachgerüstet haben, sollten Sie immer alle Unterlagen zum Einbau in Ihrem Fahrzeug mit sich führen. Sie müssen diese bei einer Verkehrskontrolle der Polizei vorlegen. Zu den Einbauunterlagen gehören:

    • die allgemeine Betriebserlaubnis für das Fahrerassistenzsystem sowie
    • das Gutachten der gegebenenfalls nötigen Änderungsabnahme durch die technische Prüfstelle.

    Ansprechpartner

    Landkreis Vechta - Amt für Ordnung und Straßenverkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Ravensberger Straße 20

    49377 Vechta

    Behindertenparkplatz: Außenbereich Eingang Straßenverkehrsamt
    Anzahl: 3
    Gebühren: nein


    Behindertenparkplatz: Außenbereich Haupteingang
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Behindertenparkplatz: Tiefgarage Kreishaus
    Anzahl: 3
    Gebühren: nein


    Mutter- und Kindparkplatz: Außenbereich Eingang Straßenverkehrsamt
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1353

    49375 Vechta

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:30 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Hinweis: Und nach Vereinbarung. Kfz-Zulassungsstelle in Vechta: Montag 07:30 - 15:00 Uhr Dienstag 07:30 - 15:00 Uhr Mittwoch 07:30 - 15:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 15:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Kfz-Zulassungsstelle in Damme: Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Wichtiger Hinweis: In den Kfz-Zulassungsstellen, in der Führerscheinstelle sowie in der Jagd- und Waffenbehörde werden Termine nur über die Online-Terminreservierung vergeben.

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 19.11.2011 (von: Landkreis Vechta Webservice)

    Technisch geändert am 21.10.2024 (von: Schonhöft, Esther)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)

    Adresse

    Hausanschrift

    Invalidenstraße 44

    10115 Berlin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 30 18300-0

    Fax: +49 30 18300-1920

    E-Mail: buergerinfo@bmvi.bund.de

    E-Mail: buergerinfo@bmvi-bund.de-mail.de

    Version

    Technisch erstellt am 01.12.2022 (von: Intern, System)

    Technisch geändert am 01.12.2022 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    entfällt

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    keine

    Kosten

    Kosten für eine gegebenenfalls notwendige Änderungsabnahme erfragen Sie bitte direkt bei der zuständigen technischen Prüfstelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) am 06.07.2020

    Version

    Technisch erstellt am 27.07.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    ABS, Abbiegeassistent, Rückfahrassistent, Notfall-Spurhalteassistent, Intelligentes Geschwindigkeitsassistenzsystem, Reifendruck-Überwachungssystem, HDC, Einpark-Assistenzsystem, Spurverlassenswarner, Intelligenter Geschwindigkeitsassistent, Änderungsabnahme, Überhol-Assistenzsystem, Multikollisionsbremse, Notbrems-Assistenzsystem, Müdigkeits-Warnsystem, Adaptive Cruise Control, ASR, Advanced Emergency Braking System, Spurwechsel-Assistenzsystem, ISA, Nachrüstung Assistenzsystem, BAS, LKA, Hill Descent Control, Berganfahrhilfe, Abstandsregeltempomat, Bremsassistent, Notfall-Spurhalteassistenzsystem, Antriebsschlupfregelung, LDW, Bergabfahrhilfe, Elektronisches Stabilitätsprogramm, Einparkassistent, Notbremsassistent, Rückfahr-Assistenzsystem, Alkohol-Interlock-System, Nachtsicht-Assistenzsystem, ACC, Notbremslicht, ABE, Automatische Notbremssysteme, Fernlichtassistent, Überholassistent, Automated Lane Keeping System, Abbiege-Assistenzsystem, Fahrerassistenzsysteme, Stauassistent, Intelligent Speed Adaption, Allgemeine Betriebserlaubnis, Anti-Blockiersystem, ESP, ALKS, Fahrermüdigkeitserkennung, Lane Departure Warning, Nachtsichtassistent, Spurwechselassistent, Alkoholempfindliche Wegfahrsperre, Kollisions-Warnsystem, Stau-Assistenzsystem, Spurhalteassistent, Fahreraufmerksamkeitsüberwachung, Lane Keep Assist, AEBS

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)