Leistungen zur Prävention für Krankenversicherte Gewährung
Versicherte können sich bei ihrer Krankenkasse erkundigen, welche Möglichkeiten der Prävention es gibt. Die Krankenkassen vermitteln qualitätsgesicherte Angebote.
Beschreibung
Sie können durch ihr Verhalten das Risiko krank zu werden vermeiden oder minimieren. Die gesetzlichen Krankenkassen bieten Leistungen an, um Sie dabei zu unterstützen. Etwa
- bei der Ernährung
- in Fragen des Alkohol- oder Tabakkonsums
- bei Bewegung
- beim seelischen Wohlbefinden
- bei Fragen des Älterwerdens
- bei der allgemeinen Lebensführung
Die Krankenkassen berücksichtigen auch die Förderung des betrieblichen Gesundheitsschutzes.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei den gesetzlichen Krankenkassen.
Voraussetzungen
Die Krankenkasse kann eine Leistung zur verhaltensbezogenen Prävention erbringen, wenn diese von einer Krankenkasse oder von einem mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe beauftragten Dritten in ihrem Namen zertifiziert, also qualitätsgeprüft ist. Weitere Auskünfte erteilt Ihre Krankenkasse.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen einen ablehnenden Bescheid Ihrer Krankenkasse kann ggf. Widerspruch erhoben werden.
Verfahrensablauf
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach dem Verfahrensablauf. Dieser ist unterschiedlich – je nachdem, ob es sich um einen Kurs bei Ihrer Krankenkasse oder einen externen Kurs handelt.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Die Höhe der Kosten kann Ihnen die Kursanbieterin oder der Kursanbieter sowie Ihre Krankenkasse mitteilen.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 09.07.2020
Stichwörter
Gesundheit, Kassenleistung, Prävention, Vorsorge, Krankenkassenleistung