Hilfe zur Gesundheit Bewilligung bei Schwangerschaft und Mutterschaft
Beschreibung
Als Leistungsempfängerin von Sozialhilfe oder Grundsicherung werden Sie – wenn Sie nicht krankenversichert sind – vom Sozialamt bei Schwangerschaft und Mutterschaft unterstützt. Dabei erhalten Sie die normalen Krankenkassenleistungen:
- Ärztliche Behandlung und Betreuung,
- Unterstützung durch Hebammen,
- Medikamente, Verband- und Heilmitteln.
Falls benötigt, erhalten Sie Pflege in stationären Einrichtungen. Wenn Sie zu Hause Pflege benötigen und die Familie die Pflege nicht übernehmen kann, werden auch anteilig Kosten für die häusliche Pflege übernommen. Das hängt jedoch von der Pflegestufe ab.
zuständige Stelle
Zuständig ist
- das Sozialamt des jeweiligen örtlichen Trägers der Sozialhilfe (Landkreise, kreisfreien Städte und die Region Hannover)
oder
- das Sozialamt der vom örtlichen Sozialhilfeträger herangezogenen kreis- oder regionsangehörigen Gemeinde,
in der der Wohnsitz liegt.
Hinweise für Vechta: Hilfe zur Gesundheit Bewilligung bei Schwangerschaft und Mutterschaft LK Vec
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde oder der Stadt, in der die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde oder der Stadt, in der die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat.
Zuständigkeit
Hinweise für Vechta: Hilfe zur Gesundheit Bewilligung bei Schwangerschaft und Mutterschaft LK Vec
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde oder der Stadt, in der die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde oder der Stadt, in der die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat.
Ansprechpartner
Landkreis Vechta - Amt für Soziales und Integration
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Tiefgarage Kreishaus
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Außenbereich Haupteingang
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Mutter- und Kindparkplatz: Außenbereich Eingang Straßenverkehrsamt
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Außenbereich Eingang Straßenverkehrsamt
Anzahl: 3 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 1353
49375 Vechta
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:30 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Hinweis: Und nach Vereinbarung.
Kontakt
Fax: 04441 898-1045
E-Mail: sozialamt@landkreis-vechta.de
Kontaktperson
Frau Themann
Telefon Festnetz: 04441 898-2001
E-Mail: 2001@landkreis-vechta.de
Stichwörter
Sozialamt
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Hilfe zur Gesundheit
- Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)
Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.
Voraussetzungen
Hilfen zur Gesundheit erhalten Personen, die keine gesetzliche oder keine ausreichende private Krankenversicherung haben, eine Bereitstellung der Leistungen über die Krankenkasse (§ 264 Abs. 4 SGB V) nicht in Betracht kommt und denen die Aufbringung der Mittel für die erforderlichen Hilfen aus Einkommen und Vermögen nicht zumutbar ist.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es entstehen - mit Ausnahme der üblichen Selbstbehalte - keine Kosten.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 07.07.2020
Stichwörter
Schwangerschaft, Ärztliche Behandlung, Sozialhilfe, Mutterschaft, Krankenhaus, Hebamme, häusliche Pflege