Hilfe zur Gesundheit Bewilligung bei Schwangerschaft und Mutterschaft
Beschreibung
Als Leistungsempfängerin von Sozialhilfe oder Grundsicherung werden Sie - wenn Sie nicht krankenversichert sind - vom Sozialamt bei Schwangerschaft und Mutterschaft unterstützt. Dabei erhalten Sie die normalen Krankenkassenleistungen:
- Ärztliche Behandlung und Betreuung,
- Unterstützung durch Hebammen,
- Medikamente, Verband- und Heilmitteln.
Falls benötigt, erhalten Sie Pflege in stationären Einrichtungen. Wenn Sie zu Hause Pflege benötigen und die Familie die Pflege nicht übernehmen kann, werden auch anteilig Kosten für die häusliche Pflege übernommen. Das hängt jedoch von der Pflegestufe ab.
zuständige Stelle
Zuständig ist
- das Sozialamt des jeweiligen örtlichen Trägers der Sozialhilfe (Landkreise, kreisfreien Städte und die Region Hannover)
oder
- das Sozialamt der vom örtlichen Sozialhilfeträger herangezogenen kreis- oder regionsangehörigen Gemeinde,
in der der Wohnsitz liegt.
Zuständigkeit
Hinweise für Emsland: Hilfe zur Gesundheit Bewilligung bei Schwangerschaft und Mutterschaft
Im Landkreis Emsland ist die Zuständigkeit auf die Städte und Gemeinden verlagert worden.
Ansprechpartner
Gemeinde Rhede (Ems) - Soziales/Arbeit
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1134
26898 Rhede (Ems)
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Rathaus
Anzahl: 60 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Rathaus
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Rhede (Ems), Markt
Linie:- Bus: 611
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Abweichende Öffnungszeiten Sozialamt Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag geschlossen Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr Freitag geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: 04964 9182-12
Fax: 04964 9182-40
Telefon Festnetz: 04964 9182-13
E-Mail: sozialamt@rhede-ems.de
Kontaktperson
Frau Linda Agnesmeyer
Frau Christina Eilers
Herr Holger Knak (Fachbereichsleitung)
Internet
Bankverbindung
Gemeinde Rhede (Ems)
Empfänger: Gemeinde Rhede (Ems)
IBAN: DE06 2665 0001 0017 0000 19
Bankinstitut: Sparkasse Emsland
Gemeinde Rhede (Ems)
Empfänger: Gemeinde Rhede (Ems)
IBAN: DE08 2666 1494 0000 1643 00
Bankinstitut: Emsländische Volksbank
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Hilfe zur Gesundheit
- Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)
Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.
Voraussetzungen
Hilfen zur Gesundheit erhalten Personen, die keine gesetzliche oder keine ausreichende private Krankenversicherung haben, eine Bereitstellung der Leistungen über die Krankenkasse (§ 264 Abs. 4 SGB V) nicht in Betracht kommt und denen die Aufbringung der Mittel für die erforderlichen Hilfen aus Einkommen und Vermögen nicht zumutbar ist.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es entstehen - mit Ausnahme der üblichen Selbstbehalte - keine Kosten.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 07.07.2020
Stichwörter
Schwangerschaft, Mutterschaft, häusliche Pflege, Ärztliche Behandlung, Sozialhilfe, Krankenhaus, Hebamme