Hilfe zur Gesundheit Bewilligung bei Schwangerschaft und Mutterschaft

    Hilfe zur Gesundheit Bewilligung bei Schwangerschaft und Mutterschaft

    Beschreibung

    Als Leistungsempfängerin von Sozialhilfe oder Grundsicherung werden Sie - wenn Sie nicht krankenversichert sind - vom Sozialamt bei Schwangerschaft und Mutterschaft unterstützt. Dabei erhalten Sie die normalen Krankenkassenleistungen:

    • Ärztliche Behandlung und Betreuung,
    • Unterstützung durch Hebammen,
    • Medikamente, Verband- und Heilmitteln.

    Falls benötigt, erhalten Sie Pflege in stationären Einrichtungen. Wenn Sie zu Hause Pflege benötigen und die Familie die Pflege nicht übernehmen kann, werden auch anteilig Kosten für die häusliche Pflege übernommen. Das hängt jedoch von der Pflegestufe ab.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist

    • das Sozialamt des jeweiligen örtlichen Trägers der Sozialhilfe (Landkreise, kreisfreien Städte und die Region Hannover)

    oder

    • das Sozialamt der vom örtlichen Sozialhilfeträger herangezogenen kreis- oder regionsangehörigen Gemeinde,

    in der der Wohnsitz liegt.

    Ansprechpartner

    Landkreis Cuxhaven - Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Vincent-Lübeck-Straße 2

    27474 Cuxhaven

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten für... ...Leistungen an Asylbewerber und Sozialhilfe / Grundsicherung Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven Montag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr Dienstag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr Mittwoch 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr Donnerstag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich mit dem Amt in Verbindung zu setzen und telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Nutzen Sie hierfür gerne die ggf. bekannten Kontaktdaten oder melden Sie sich im Vorzimmer: Ulrike Braase Assistenz der Bereichsleitung [ ] Soziales Vincent-Lübeck-Straße 2 27474 Cuxhaven Karte anzeigen Telefon: 04721 66-2304 Fax: 04721 66-270357 E-Mail: u.braase(at)landkreis-cuxhaven.de [ mailto:u.braase@landkreis-cuxhaven.de ] Raum: 166 Nachricht schreiben [ ] Adresse exportieren [ ]

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04721 66-2304

    Version

    Technisch geändert am 29.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Hilfe zur Gesundheit
    • Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)

    Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.

    Voraussetzungen

    Hilfen zur Gesundheit erhalten Personen, die keine gesetzliche oder keine ausreichende private Krankenversicherung haben, eine Bereitstellung der Leistungen über die Krankenkasse (§ 264 Abs. 4 SGB V) nicht in Betracht kommt und denen die Aufbringung der Mittel für die erforderlichen Hilfen aus Einkommen und Vermögen nicht zumutbar ist.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden. 

    Kosten

    Es entstehen - mit Ausnahme der üblichen Selbstbehalte - keine Kosten.  

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 07.07.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Krankenhaus, Hebamme, Mutterschaft, Schwangerschaft, häusliche Pflege, Sozialhilfe, Ärztliche Behandlung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de