Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung Ausstellung

    Umgang mit Sprengstoff Unbedenklichkeitsbescheinigung Erteilung

    Beschreibung

    Für die Teilnahme an einem Lehrgang zur Vermittlung der Fachkunde für den Umgang und Erwerb mit explosionsgefährlichen Stoffen nach dem Sprengstoffgesetz (SprengG) benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Stelle.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei den Gewerbeaufsichtsämtern Niedersachsen.

    Ansprechpartner

    Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Göttingen

    Adresse

    Hausanschrift

    Alva-Myrdal-Weg 1

    37085 Göttingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0551 5070-01

    Fax: 0551 5070-250

    E-Mail: poststelle@gaa-goe.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass

    Formulare

    Fristen

    Es sind ggf. Fristen zu beachten. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 13.05.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Umgang mit Sprengstoff Unbedenklichkeitsbescheinigung Erteilung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de