Leichenpass AusstellungOnline erledigen

    Internationalen Leichenpass beantragen

    Für die Beförderung einer Leiche an einen Ort außerhalb Niedersachsens ist unter bestimmten Voraussetzungen ein internationaler Leichenpass notwendig.

    Beschreibung

    Sie möchten eine verstorbene Person an einen Ort außerhalb Niedersachsens befördern. Um die Beförderung vornehmen lassen zu können, kann ein internationaler Leichenpass erforderlich sein. Sie können diesen auch durch das mit dem Transport beauftragte Bestattungsunternehmen beantragen lassen.

    Hinweise für Vechta: internationalen Leichenpass beantragen - LKVec

    Wichtig: Der Antrag muss die genaue Streckenführung inklusive der Grenzorte und Länder enthalten.

    Online-Dienst

    Antrag auf Ausstellung eines internationalen Leichenpasses

    ID: L100040_479933328

    Beschreibung

    Sie möchten eine verstorbene Person in das Ausland überführen. Um die Überführung vornehmen lassen zu können, kann ein Leichenpass erforderlich sein. Der Antrag zur Ausstellung eines Leichenpasses muss grundsätzlich beim Gesundheitsamt des Sterbeortes, oder falls es sich um ausgegrabene sterbliche Überreste handelt, des Bestattungsortes gestellt werden. Sie können aber auch das mit dem Transport beauftragte Bestattungsunternehmen den Leichenpass beantragen lassen. Für die Ausstellung des internationalen Leichenpasses fällt eine einmalige Gebühr in Höhe von 40,00 € an.

    Online erledigen

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei den Gesundheitsämtern des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Landkreis Vechta - Gesundheitsamt

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1353

    49375 Vechta

    Hausanschrift

    Neuer Markt 8

    49377 Vechta

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:30 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Hinweis: Und nach Vereinbarung.

    Kontakt

    Fax: 04441 898-1034

    Telefon Festnetz: 04441 898-0

    E-Mail: gesundheitsamt@landkreis-vechta.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landkreis Wittmund - Fachbereich Gesundheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Dohuser Weg 12b

    26409 Wittmund

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:30 - 12:30 Uhr Di. 08:30 - 12:30 Uhr Mi. 08:30 - 12:30 Uhr Do. 08:30 - 12:30 Uhr, 14:15 - 15:45 Uhr Fr. 08:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Fax: 04462 86-1504

    Telefon Festnetz: 04462 86-1500

    E-Mail: Gesundheitsamt@lk.wittmund.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 07.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    - schriftlicher formloser Antrag

    - bei Beantragung durch ein Bestattungsunternehmen: schriftliche Vollmacht

    - Bescheinigung einer ordnungsgemäßen Einsargung und der Einhaltung der Transportbestimmungen gemäß dem Internationalen Abkommen für Leichenbeförderung (IALB) durch das Bestattungsunternehmen

    - Todesbescheinigung mit vertraulichem Abschnitt

    - Sterbeurkunde oder Sterbefallanzeige des Standesamts

    - Freigabebescheinigung  der Staatsanwaltschaft, falls es sich nicht um einen natürlichen Tod handelt oder die verstorbene Person nicht sicher identifiziert werden kann.

    Hinweise für Vechta: internationalen Leichenpass beantragen - LKVec

    Wichtig: Der Antrag muss die genaue Streckenführung inklusive der Grenzorte und Länder enthalten.

    Formulare

    Formloser Antrag

    Voraussetzungen

    - Die für die Ausstellung eines internationalen Leichenpasses  bei einer ungeklärten Todesursache oder einer nicht sicher identifizierten verstorbenen Person notwendige Freigabebescheinigung der Staatsanwaltschaft liegt vor.

    - Die Transportbestimmungen gemäß dem Internationalen Abkommen zur Beförderung von Leichen werden eingehalten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Klage

    Verfahrensablauf

    Der Antrag kann entweder von Ihnen als Privatperson oder von dem beauftragten Bestattungsunternehmen beim Gesundheitsamt des Sterbeortes gestellt werden.

    Erst wenn alle benötigten Dokumente vorliegen und alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann das Gesundheitsamt den Antrag auf Ausstellung eines internationalen Leichenpasses bearbeiten.

    Hinweise für Vechta: internationalen Leichenpass beantragen - LKVec

    Die einzureichenden vertraulichen Unterlagen dürfen im digitalen Antrag allerdings nicht hochgeladen werden. Davon ausgenommen ist eine Freigabebescheinigung der Staatsanwaltschaft.

    Die antragstellende Person muss in jedem Fall persönlich im Gesundheitsamt Vechta, Neuer Markt 8, 49377 Vechta erscheinen und folgende Unterlagen vorlegen:

    - Sterbeurkunde

    - vertraulichen Teil der Todesbescheinigung

    - optional Freigabebescheinigung der Staatsanwaltschaft.

    Bitte setzen Sie sich bezüglich des persönlichen Erscheinens per E-Mail an gesundheitsamt@landkreis-vechta.de oder unter der Tel. 04441-898-0 mit Ihrem Gesundheitsamt in Verbindung, damit lange Wartezeiten vermieden werden. Ein Erscheinen ohne Termin ist nicht möglich.

    Für die Ausstellung des internationalen Leichenpasses fällt eine einmalige Gebühr in Höhe von 40,00 € an.

    Sie können die Gebühr in bar oder per Kartenzahlung bei Abholung bezahlen. Sollten Sie die online Bezahlfunktion verwendet haben, bringen Sie bitte unbedingt die Quittung mit.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden. 

    Kosten

    Gebühr 40.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei der Beförderung einer Leiche ins Ausland sind die gesetzlichen Bestimmungen des Ziellandes sowie der Durchfuhrländer zu beachten. Informationen erteilen die zuständigen Konsulate und Botschaften dieser Länder.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 12.04.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Bestattungsunternehmen, Landesgrenze, Grenzübergang, Ausstellung, Überführung, international, Leichenpass Ausstellung, Leichenpass, Transport, Leiche

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de