Leichenpass Ausstellung

    Internationalen Leichenpass beantragen

    Für die Beförderung einer Leiche an einen Ort außerhalb Niedersachsens ist unter bestimmten Voraussetzungen ein internationaler Leichenpass notwendig.

    Beschreibung

    Sie möchten eine verstorbene Person an einen Ort außerhalb Niedersachsens befördern. Um die Beförderung vornehmen lassen zu können, kann ein internationaler Leichenpass erforderlich sein. Sie können diesen auch durch das mit dem Transport beauftragte Bestattungsunternehmen beantragen lassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei den Gesundheitsämtern des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Landkreis Cloppenburg - Gesundheitsamt

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1480

    49644 Cloppenburg

    Hausanschrift

    Eschstraße 29

    49661 Cloppenburg

    Behindertenparkplatz: Parkplatz am Kreishaus - Eingang Zulassungsstelle
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: E-Ladesäulen am Kreishaus
    Anzahl: 2
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Parkplatz am Kreishaus
    Anzahl: 20
    Gebühren: nein

    Cloppenburg Bahnhof (1600 m Fußweg)

    Regionalbahn: Nordwest Bahn Oldenburg-Osnabrück

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten:  Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr  und nach Vereinbarung KFZ-Zulassung Cloppenburg  Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr  Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr KFZ-Zulassung Friesoythe  Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr  Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr KFZ-Zulassung Löningen  Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr  Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr  

    Version

    Technisch erstellt am 18.12.2009 (von: Landkreis Cloppenburg Webervice)

    Technisch geändert am 30.05.2024 (von: Rode, Benedikt)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    - schriftlicher formloser Antrag

    - bei Beantragung durch ein Bestattungsunternehmen: schriftliche Vollmacht

    - Bescheinigung einer ordnungsgemäßen Einsargung und der Einhaltung der Transportbestimmungen gemäß dem Internationalen Abkommen für Leichenbeförderung (IALB) durch das Bestattungsunternehmen

    - Todesbescheinigung mit vertraulichem Abschnitt

    - Sterbeurkunde oder Sterbefallanzeige des Standesamts

    - Freigabebescheinigung  der Staatsanwaltschaft, falls es sich nicht um einen natürlichen Tod handelt oder die verstorbene Person nicht sicher identifiziert werden kann.

    Formulare

    Formloser Antrag

    Voraussetzungen

    - Die für die Ausstellung eines internationalen Leichenpasses  bei einer ungeklärten Todesursache oder einer nicht sicher identifizierten verstorbenen Person notwendige Freigabebescheinigung der Staatsanwaltschaft liegt vor.

    - Die Transportbestimmungen gemäß dem Internationalen Abkommen zur Beförderung von Leichen werden eingehalten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Klage

    Verfahrensablauf

    Der Antrag kann entweder von Ihnen als Privatperson oder von dem beauftragten Bestattungsunternehmen beim Gesundheitsamt des Sterbeortes gestellt werden.

    Erst wenn alle benötigten Dokumente vorliegen und alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann das Gesundheitsamt den Antrag auf Ausstellung eines internationalen Leichenpasses bearbeiten.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden. 

    Kosten

    Gebühr 40.0 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei der Beförderung einer Leiche ins Ausland sind die gesetzlichen Bestimmungen des Ziellandes sowie der Durchfuhrländer zu beachten. Informationen erteilen die zuständigen Konsulate und Botschaften dieser Länder.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 12.04.2022

    Version

    Technisch erstellt am 16.04.2020 (von: Schuster, Tim)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Bestattungsunternehmen, Leichenpass Ausstellung, Grenzübergang, Transport, Landesgrenze, Überführung, international, Leichenpass, Ausstellung, Leiche

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)