Internationalen Leichenpass beantragen
Für die Beförderung einer Leiche an einen Ort außerhalb Niedersachsens ist unter bestimmten Voraussetzungen ein internationaler Leichenpass notwendig.
Beschreibung
Sie möchten eine verstorbene Person an einen Ort außerhalb Niedersachsens befördern. Um die Beförderung vornehmen lassen zu können, kann ein internationaler Leichenpass erforderlich sein. Sie können diesen auch durch das mit dem Transport beauftragte Bestattungsunternehmen beantragen lassen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei den Gesundheitsämtern des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Landkreis Cloppenburg - Gesundheitsamt
Adresse
Postanschrift
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Parkplatz am Kreishaus - Eingang Zulassungsstelle
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: E-Ladesäulen am Kreishaus
Anzahl: 2
Gebühren: ja
Parkplatz: Parkplatz am Kreishaus
Anzahl: 20
Gebühren: nein
Cloppenburg Bahnhof (1600 m Fußweg)
Regionalbahn: Nordwest Bahn Oldenburg-Osnabrück
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Sprechzeiten:  Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr  und nach Vereinbarung KFZ-Zulassung Cloppenburg  Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr  Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr KFZ-Zulassung Friesoythe  Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr  Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr KFZ-Zulassung Löningen  Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr  Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr  
erforderliche Unterlagen
- schriftlicher formloser Antrag
- bei Beantragung durch ein Bestattungsunternehmen: schriftliche Vollmacht
- Bescheinigung einer ordnungsgemäßen Einsargung und der Einhaltung der Transportbestimmungen gemäß dem Internationalen Abkommen für Leichenbeförderung (IALB) durch das Bestattungsunternehmen
- Todesbescheinigung mit vertraulichem Abschnitt
- Sterbeurkunde oder Sterbefallanzeige des Standesamts
- Freigabebescheinigung der Staatsanwaltschaft, falls es sich nicht um einen natürlichen Tod handelt oder die verstorbene Person nicht sicher identifiziert werden kann.
Formulare
Formloser Antrag
Voraussetzungen
- Die für die Ausstellung eines internationalen Leichenpasses bei einer ungeklärten Todesursache oder einer nicht sicher identifizierten verstorbenen Person notwendige Freigabebescheinigung der Staatsanwaltschaft liegt vor.
- Die Transportbestimmungen gemäß dem Internationalen Abkommen zur Beförderung von Leichen werden eingehalten.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Klage
Verfahrensablauf
Der Antrag kann entweder von Ihnen als Privatperson oder von dem beauftragten Bestattungsunternehmen beim Gesundheitsamt des Sterbeortes gestellt werden.
Erst wenn alle benötigten Dokumente vorliegen und alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann das Gesundheitsamt den Antrag auf Ausstellung eines internationalen Leichenpasses bearbeiten.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Gebühr 40.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Bei der Beförderung einer Leiche ins Ausland sind die gesetzlichen Bestimmungen des Ziellandes sowie der Durchfuhrländer zu beachten. Informationen erteilen die zuständigen Konsulate und Botschaften dieser Länder.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 12.04.2022
Stichwörter
Bestattungsunternehmen, Leichenpass Ausstellung, Grenzübergang, Transport, Landesgrenze, Überführung, international, Leichenpass, Ausstellung, Leiche