Leichenpass Ausstellung

    Internationalen Leichenpass beantragen

    Für die Beförderung einer Leiche an einen Ort außerhalb Niedersachsens ist unter bestimmten Voraussetzungen ein internationaler Leichenpass notwendig.

    Beschreibung

    Sie möchten eine verstorbene Person an einen Ort außerhalb Niedersachsens befördern. Um die Beförderung vornehmen lassen zu können, kann ein internationaler Leichenpass erforderlich sein. Sie können diesen auch durch das mit dem Transport beauftragte Bestattungsunternehmen beantragen lassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei den Gesundheitsämtern des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Gesundheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßplatz 6

    21423 Winsen (Luhe)

    Öffnungszeiten

    Termine nur nach telefonischer Vereinbarung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4171 693-372

    Fax: +49 4171 693-174

    E-Mail: Gesundheitsamt@LKHarburg.de

    Weitere Informationen

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    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    - schriftlicher formloser Antrag

    - bei Beantragung durch ein Bestattungsunternehmen: schriftliche Vollmacht

    - Bescheinigung einer ordnungsgemäßen Einsargung und der Einhaltung der Transportbestimmungen gemäß dem Internationalen Abkommen für Leichenbeförderung (IALB) durch das Bestattungsunternehmen

    - Todesbescheinigung mit vertraulichem Abschnitt

    - Sterbeurkunde oder Sterbefallanzeige des Standesamts

    - Freigabebescheinigung  der Staatsanwaltschaft, falls es sich nicht um einen natürlichen Tod handelt oder die verstorbene Person nicht sicher identifiziert werden kann.

    Hinweise für Harburg: Ausstellung eines internationalen Leichenpasses / Urnenpasses

    • Todesbescheinigung im Original mit Beurkundung oder einer Zurückstellung des zuständigen Standesamtes
    • bei nicht natürlichen oder ungeklärten Sterbefällen zusätzlich die Freigabe durch die Staatsanwaltschaft
    • Auszug aus dem Sterberegister (Sterbeurkunde)
    • Antrag auf Ausstellung eines internationalen Leichenpasses (Dokument "Antrag auf Ausstellung eines internationalen Leichenpasses")
    • Bescheinigung über die ordnungsgemäße Einsargung (Dokument "Bescheinigung über die ordnungsgemäße Einsargung")
    • ein Nachweis vom Bestatter über die Tätigkeit in einem Bestattungsunternehmen (Visitenkarte oder Bescheinigung des Arbeitgebers, Ausweis/Pass, )

    Formulare

    Voraussetzungen

    - Die für die Ausstellung eines internationalen Leichenpasses  bei einer ungeklärten Todesursache oder einer nicht sicher identifizierten verstorbenen Person notwendige Freigabebescheinigung der Staatsanwaltschaft liegt vor.

    - Die Transportbestimmungen gemäß dem Internationalen Abkommen zur Beförderung von Leichen werden eingehalten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Klage

    Verfahrensablauf

    Der Antrag kann entweder von Ihnen als Privatperson oder von dem beauftragten Bestattungsunternehmen beim Gesundheitsamt des Sterbeortes gestellt werden.

    Erst wenn alle benötigten Dokumente vorliegen und alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann das Gesundheitsamt den Antrag auf Ausstellung eines internationalen Leichenpasses bearbeiten.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden. 

    Hinweise für Harburg: Ausstellung eines internationalen Leichenpasses / Urnenpasses

    Mit vorheriger Terminabsprache, damit ein reibungsloser Ablauf gewährleistet werden kann.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Harburg: Ausstellung eines internationalen Leichenpasses / Urnenpasses

    1 Std.

    Kosten

    Gebühr 40.00 EUR

    Hinweise für Harburg: Ausstellung eines internationalen Leichenpasses / Urnenpasses

    (Tarifstelle 56.6 AllGO)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei der Beförderung einer Leiche ins Ausland sind die gesetzlichen Bestimmungen des Ziellandes sowie der Durchfuhrländer zu beachten. Informationen erteilen die zuständigen Konsulate und Botschaften dieser Länder.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 12.04.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Transport, Leichenpass, international, Bestattungsunternehmen, Leichenpass Ausstellung, Leiche, Überführung, Grenzübergang, Ausstellung, Landesgrenze

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English