Internationalen Leichenpass beantragen
Für die Beförderung einer Leiche an einen Ort außerhalb Niedersachsens ist unter bestimmten Voraussetzungen ein internationaler Leichenpass notwendig.
Beschreibung
Sie möchten eine verstorbene Person an einen Ort außerhalb Niedersachsens befördern. Um die Beförderung vornehmen lassen zu können, kann ein internationaler Leichenpass erforderlich sein. Sie können diesen auch durch das mit dem Transport beauftragte Bestattungsunternehmen beantragen lassen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei den Gesundheitsämtern des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Gesundheit
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Termine nur nach telefonischer Vereinbarung.
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- schriftlicher formloser Antrag
- bei Beantragung durch ein Bestattungsunternehmen: schriftliche Vollmacht
- Bescheinigung einer ordnungsgemäßen Einsargung und der Einhaltung der Transportbestimmungen gemäß dem Internationalen Abkommen für Leichenbeförderung (IALB) durch das Bestattungsunternehmen
- Todesbescheinigung mit vertraulichem Abschnitt
- Sterbeurkunde oder Sterbefallanzeige des Standesamts
- Freigabebescheinigung der Staatsanwaltschaft, falls es sich nicht um einen natürlichen Tod handelt oder die verstorbene Person nicht sicher identifiziert werden kann.
Hinweise für Harburg: Ausstellung eines internationalen Leichenpasses / Urnenpasses
- Todesbescheinigung im Original mit Beurkundung oder einer Zurückstellung des zuständigen Standesamtes
- bei nicht natürlichen oder ungeklärten Sterbefällen zusätzlich die Freigabe durch die Staatsanwaltschaft
- Auszug aus dem Sterberegister (Sterbeurkunde)
- Antrag auf Ausstellung eines internationalen Leichenpasses (Dokument „Antrag auf Ausstellung eines internationalen Leichenpasses“)
- Bescheinigung über die ordnungsgemäße Einsargung (Dokument „Bescheinigung über die ordnungsgemäße Einsargung“)
- ein Nachweis vom Bestatter über die Tätigkeit in einem Bestattungsunternehmen (Visitenkarte oder Bescheinigung des Arbeitgebers, Ausweis/Pass, …)
- Todesbescheinigung im Original mit Beurkundung oder einer Zurückstellung des zuständigen Standesamtes
- bei nicht natürlichen oder ungeklärten Sterbefällen zusätzlich die Freigabe durch die Staatsanwaltschaft
- Auszug aus dem Sterberegister (Sterbeurkunde)
- Antrag auf Ausstellung eines internationalen Leichenpasses (Dokument "Antrag auf Ausstellung eines internationalen Leichenpasses")
- Bescheinigung über die ordnungsgemäße Einsargung (Dokument "Bescheinigung über die ordnungsgemäße Einsargung")
- ein Nachweis vom Bestatter über die Tätigkeit in einem Bestattungsunternehmen (Visitenkarte oder Bescheinigung des Arbeitgebers, Ausweis/Pass, )
Formulare
Formloser Antrag
Hinweise für Harburg: Ausstellung eines internationalen Leichenpasses / Urnenpasses
Voraussetzungen
- Die für die Ausstellung eines internationalen Leichenpasses bei einer ungeklärten Todesursache oder einer nicht sicher identifizierten verstorbenen Person notwendige Freigabebescheinigung der Staatsanwaltschaft liegt vor.
- Die Transportbestimmungen gemäß dem Internationalen Abkommen zur Beförderung von Leichen werden eingehalten.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Klage
Verfahrensablauf
Der Antrag kann entweder von Ihnen als Privatperson oder von dem beauftragten Bestattungsunternehmen beim Gesundheitsamt des Sterbeortes gestellt werden.
Erst wenn alle benötigten Dokumente vorliegen und alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann das Gesundheitsamt den Antrag auf Ausstellung eines internationalen Leichenpasses bearbeiten.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Hinweise für Harburg: Ausstellung eines internationalen Leichenpasses / Urnenpasses
Mit vorheriger Terminabsprache, damit ein reibungsloser Ablauf gewährleistet werden kann.
Mit vorheriger Terminabsprache, damit ein reibungsloser Ablauf gewährleistet werden kann.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Harburg: Ausstellung eines internationalen Leichenpasses / Urnenpasses
1 Std.
1 Std.
Kosten
Gebühr 40.0 EUR
Hinweise für Harburg: Ausstellung eines internationalen Leichenpasses / Urnenpasses
(Tarifstelle 56.6 AllGO)
(Tarifstelle 56.6 AllGO)
Hinweise (Besonderheiten)
Bei der Beförderung einer Leiche ins Ausland sind die gesetzlichen Bestimmungen des Ziellandes sowie der Durchfuhrländer zu beachten. Informationen erteilen die zuständigen Konsulate und Botschaften dieser Länder.
Weitere Informationen
Hinweise für Harburg: Ausstellung eines internationalen Leichenpasses / Urnenpasses
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 12.04.2022
Stichwörter
Bestattungsunternehmen, Leichenpass Ausstellung, Grenzübergang, Transport, Landesgrenze, Überführung, international, Leichenpass, Ausstellung, Leiche