Landschaftspflege Förderung

    Landschaftspflege und Gebietsmanagement Förderung

    Beschreibung

    Diese Maßnahme fördert die Zusammenarbeit von Akteuren der Landwirtschaft und des Naturschutzes. Damit sollen Verständnis und Akzeptanz für Natur- und Umweltschutzmaßnahmen und die Effektivität von eingesetzten Förderinstrumenten des Umwelt- und Naturschutzes verbessert werden.

    Ziel der Förderung ist die Verbesserung der Zusammenarbeit verschiedener Akteure im ländlichen Raum, insbesondere der Landwirtschaft und des Naturschutzes. Dazu zählen bspw. Landwirtinnen und Landwirte, Kommunen, Vereine und/oder Naturschutzverbände sowie Wasser- und Bodenverbände, Akteure aus der Nahrungsmittelkette und der Forstwirtschaft. Hierdurch soll ein Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt in der Kulturlandschaft geleistet werden. Dies schließt insbesondere Flächen der Agrarlandschaft mit hoher Bedeutung für den Naturschutz sowie mit Bedeutung für die Ziele von Natura 2000 ein. Darunter fallen z. B. artenreiches Grünland, Sand- und Moorheiden sowie Streuobstwiesen.

    Zudem soll durch die Zusammenarbeit der verschiedenen Kooperationspartner die Wirksamkeit und Akzeptanz anderer Naturschutz- und Agrarumweltmaßnahmen gestärkt werden.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)

    Ansprechpartner

    Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Sportplatz 23

    26506 Norden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04931 947-0

    Fax: 04931 947-222

    E-Mail: Poststelle@nlwkn-dir.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Formulare

    Antragsfristen werden auf der Webseite der zuständigen Stelle veröffentlicht.

    Voraussetzungen

    Gefördert werden der Aufbau von Netzwerken, Naturschutzstationen, Weideagenturen o. ä., Einrichtungen der Landschaftspflege und des Naturschutzes sowie die Entwicklung von kooperativen Ansätzen für das Management von Schutzgebieten bzw. Schutzgebietssystemen.

    Folgende Maßnahmen werden dabei unterstützt:

    • Schaffung neuer und Ausweitung bestehender Netzwerke zur gemeinsamen Durchführung von Projekten,
    • Management der Zusammenarbeit zur Umsetzung von naturschutzbezogenen Projekten und Konzepten für Naturschutz- und Agrarumweltmaßnahmen,
    • Erarbeitung von regionalen Konzepten und Praxisleitfäden zur Verbesserung der Wirksamkeit von Naturschutz- und Agrarumweltmaßnahmen,
    • Projektentwicklung, Erstellung und Fortschreibung von Studien bzw. Entwicklungskonzepten insbesondere in Natura 2000- Gebieten und sonstigen Gebieten mit besonderer Bedeutung für die Biodiversität,
    • Kommunikations-, Kooperations- und Interaktionsprozesse zur Akzeptanzförderung von Naturschutz- und Agrarumweltmaßnahmen,
    • Öffentlichkeitswirksame Darstellung der geförderten kooperativen Projekte bzw. Konzepte zur Förderung der Biodiversität in der Kulturlandschaft und zur Erhaltung des ländlichen Naturerbes.

    Antragsberechtigte sind:

    • Gebietskörperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts
    • Stiftungen, Naturschutzverbände, Träger der Naturparke
    • Vereine und Zweckverbände
    • Land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Landschaftspflegeeinrichtungen,
    • Realverbände und Jagdgenossenschaften, Wasser- und Bodenverbände
    • Sonstige juristische Personen

    Die am Projekt beteiligten Akteure müssen ihre Zusammenarbeit in einem verbindlichen Vertrag regeln. Am Zusammenschluss müssen mindestens zwei Partner bzw. Akteure aus dem Agrarsektor, dem Forstsektor oder der Nahrungsmittelkette sowie Akteure aus dem Naturschutz beteiligt sein.

    Antragstellende Einrichtungen sollen regional verankert sein und über Fachkenntnisse und Erfahrungen in den hier genannten Themenbereichen sowie in der Beratung oder Kooperation lokaler Akteure verfügen. Des Weiteren muss bei der Antragsstellung eine Stellungnahme der zuständigen unteren Naturschutzbehörde eingereicht werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für diese Fördermaßnahme wird in der laufenden EU-Förderperiode kein weiteres Antragsverfahren angeboten, da die Mittel bereits vollständig gebunden sind.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) am 11.02.2019

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Landschaftspflege und Gebietsmanagement Förderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English