• Visselhövede (Landkreis Rotenburg (Wümme), Niedersachsen)
Förderung von Maßnahmen zum Hochwasserschutz Gewährung

Hochwasserschutz im Binnenland Förderung

Beschreibung

Mit der Förderung von Hochwasserschutzanlagen und Überschwemmungsgebieten wird der Hochwasserschutz im Binnenland gewährleistet. Diese Fördermaßnahme dient insbesondere dem Schutz landwirtschaftlich genutzter Bereiche, jedoch profitieren hiervon auch die Kommunen mit ihren besiedelten Bereichen.

Ziel ist es, durch eine Verbesserung der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur und des Hochwasserschutzes das landwirtschaftliche Produktionspotenzial zu schützen. Außerdem sollen die Konsequenzen von Naturkatastrophen oder widrigen Witterungsverhältnissen verringert werden.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)

Ansprechpartner

Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)

Adresse

Hausanschrift

Am Sportplatz 23

26506 Norden

Kontakt

Telefon Festnetz: 04931 947-0

Fax: 04931 947-222

E-Mail: Poststelle@nlwkn-dir.niedersachsen.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 01.03.2010

Technisch geändert am 27.05.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Es werden Antragsunterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Formulare

Die Antragsfristen für die Anträge werden auf der Webseite der zuständigen Stelle veröffentlicht.

Voraussetzungen

Zu beachten ist u. a. dass der Neubau und die Erweiterung von Hochwasserschutzanlagen sowie der Rückbau von Deichen nur im Rahmen eines Hochwasserschutzkonzeptes oder bei entsprechenden konzeptionellen Vorarbeiten gefördert werden. Flächenrelevante Maßnahmen sind vorab mit betroffenen Grundstückseigentümern zu besprechen.

Folgende Vorhaben werden gefördert:

  • Neubau und Erweiterung von Hochwasserschutzanlagen (insbesondere Deiche),
  • Rückbau von Deichen zur Wiedergewinnung von Überschwemmungsgebieten,
  • Instandsetzung vorhandener Schöpfwerke,
  • Konzepte, Studien und Erhebungen sowie begleitende Vor- und Nacharbeiten im Zusammenhang mit den zuvor genannten Maßnahmen (auch reine Hochwasserschutzkonzepte),
  • Planungen (wie z.B. Machbarkeitsstudien, Variantenuntersuchungen, Hochwasserschutzpläne, Genehmigungs- und Ausführungsplanungen)
  • Beratungen im Hinblick auf flussgebietsweise Betrachtung des Hochwasserschutzes

Antragsberechtigte sind:

  • Gebietskörperschaften
  • Körperschaften des öffentlichen Rechts
  • Juristische Personen mit Unterhaltungspflichten an Gewässern

Handlungsgrundlage(n)

Fristen

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Kosten

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Hinweise (Besonderheiten)

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) am 11.02.2019

Version

Technisch erstellt am 15.05.2019

Technisch geändert am 23.08.2023

Stichwörter

Hochwasserschutz im Binnenland Förderung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024