Förderung von Maßnahmen zum Hochwasserschutz Gewährung

    Hochwasserschutz im Binnenland Förderung

    Beschreibung

    Mit der Förderung von Hochwasserschutzanlagen und Überschwemmungsgebieten wird der Hochwasserschutz im Binnenland gewährleistet. Diese Fördermaßnahme dient insbesondere dem Schutz landwirtschaftlich genutzter Bereiche, jedoch profitieren hiervon auch die Kommunen mit ihren besiedelten Bereichen.

    Ziel ist es, durch eine Verbesserung der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur und des Hochwasserschutzes das landwirtschaftliche Produktionspotenzial zu schützen. Außerdem sollen die Konsequenzen von Naturkatastrophen oder widrigen Witterungsverhältnissen verringert werden.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)

    Ansprechpartner

    Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Sportplatz 23

    26506 Norden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04931 947-0

    Fax: 04931 947-222

    E-Mail: Poststelle@nlwkn-dir.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden Antragsunterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Formulare

    Die Antragsfristen für die Anträge werden auf der Webseite der zuständigen Stelle veröffentlicht.

    Voraussetzungen

    Zu beachten ist u. a. dass der Neubau und die Erweiterung von Hochwasserschutzanlagen sowie der Rückbau von Deichen nur im Rahmen eines Hochwasserschutzkonzeptes oder bei entsprechenden konzeptionellen Vorarbeiten gefördert werden. Flächenrelevante Maßnahmen sind vorab mit betroffenen Grundstückseigentümern zu besprechen.

    Folgende Vorhaben werden gefördert:

    • Neubau und Erweiterung von Hochwasserschutzanlagen (insbesondere Deiche),
    • Rückbau von Deichen zur Wiedergewinnung von Überschwemmungsgebieten,
    • Instandsetzung vorhandener Schöpfwerke,
    • Konzepte, Studien und Erhebungen sowie begleitende Vor- und Nacharbeiten im Zusammenhang mit den zuvor genannten Maßnahmen (auch reine Hochwasserschutzkonzepte),
    • Planungen (wie z.B. Machbarkeitsstudien, Variantenuntersuchungen, Hochwasserschutzpläne, Genehmigungs- und Ausführungsplanungen)
    • Beratungen im Hinblick auf flussgebietsweise Betrachtung des Hochwasserschutzes

    Antragsberechtigte sind:

    • Gebietskörperschaften
    • Körperschaften des öffentlichen Rechts
    • Juristische Personen mit Unterhaltungspflichten an Gewässern

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) am 11.02.2019

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Hochwasserschutz im Binnenland Förderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English