regionale Entwicklung Förderung

    Leader Förderung

    Beschreibung

    Mit der Maßnahme "LEADER" werden ausgewählte Regionen bei der Umsetzung von Projekten nach den Regionalen Entwicklungskonzepten (REK) der LEADER-Regionen gefördert. Die Aktivitäten einer LEADER-Region werden über eine Lokale Aktionsgruppe (LAG) gesteuert. In ihr sind engagierte Bürgerinnen und Bürger, Vertreter verschiedener Institutionen und öffentlicher Stellen aus der Region vertreten; sie besteht mindestens zur Hälfte aus Wirtschafts- und Sozialpartnern.

    Unter Leitung der LAG werden lokale Akteure in einem sog. Bottom- up-Ansatz aktiv in die Ausarbeitung und Umsetzung integrierter und themenübergreifender Entwicklungskonzepte einbezogen.

    Jeder LEADER-Region stehen EU-Fördergelder aus dem Programm für die Entwicklung im ländlichen Raum (PFEIL) zur Verfügung, mit dem Akteure Vorhaben aus ihrem REK umsetzen können. Die Entscheidung über die Verwendung der Fördermittel trifft die Region eigenständig. Für die Projektförderung in LEADER-Regionen gibt es nur wenige inhaltliche Vorgaben - die Förderung über LEADER ist deshalb in besonderer Weise für das Entwickeln und Erproben innovativer Ansätze prädestiniert.

    Gefördert werden auf Basis des REK:

    • Projekte zur Umsetzung des REK,
    • Kooperationsprojekte zwischen verschiedenen Regionen einschließlich entsprechender Anbahnungskosten

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen LAG bzw. dem eingesetzten Regionalmanagement / Geschäftsstelle.

    Im Anschluss an die Projektauswahl durch die LAG erfolgt die eigentliche Antragstellung beim örtlich zuständigen Amt für regionale Landesentwicklung (ArL).

    Ansprechpartner

    Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofsplatz 3-4

    31134 Hildesheim

    Kontakt

    Fax: 05121 6970-202

    Telefon Festnetz: 05121 6970-0

    E-Mail: poststelle@arl-lw.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Projekte können nur auf Grundlage der Festlegungen im jeweiligen REK gefördert werden. Die LAG hat die Einhaltung dieser Festlegungen vor Bewilligung zu bestätigen. Alle Informationen zu den REK der anerkannten LEADER-Regionen sowie zum Regionalmanagement bzw. der Geschäftsstelle der Region können über die LEADER-Webseite aufgerufen werden.

    Im Allgemeinen gilt, dass eine Förderung nur in Orten bis 10.000 Einwohnern erfolgen darf, es sei denn, die Projekte wirken sich überwiegend auf den umgebenden ländlichen Raum aus.

    Für die Förderung ist eine Registriernummer (zentrale Betriebsnummer) erforderlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Antragsverfahren erfolgt in zwei Schritten:

    • Potenzielle Projektträger reichen ihre Projektvorschläge zunächst bei der jeweiligen LAG bzw. dem eingesetzten Regionalmanagement / der Geschäftsstelle ein
    • Im Anschluss an die Projektauswahl erfolgt die eigentliche Antragstellung beim örtlich zuständigen Amt für regionale Landesentwicklung (ArL).

    Fristen

    Eventuelle Antragsfristen richten sich nach den Bestimmungen der Lokalen Aktionsgruppen (LAG) und den Regionalen Entwicklungskonzepten (REK).

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 11.02.2019

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Leader Förderung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de