Notfallrettung Sicherstellung
Beschreibung
Die Notfallrettung beinhaltet bei lebensbedrohlich Verletzten oder Erkrankten und bei Personen, bei denen schwere gesundheitliche Schäden zu erwarten sind, wenn sie nicht unverzüglich medizinische Versorgung erhalten, die erforderlichen medizinischen Maßnahmen am Einsatzort durchzuführen, die Transportfähigkeit dieser Personen herzustellen und sie erforderlichenfalls unter fachgerechter Betreuung mit dafür ausgestatteten Rettungsmitteln in eine für die weitere Versorgung geeignete Behandlungseinrichtung zu befördern.
Die Notfallrettung wird vorwiegend über den bodengebundenen Rettungsdienst sichergestellt und durch die Luftrettung des Landes ergänzt.
Die Sicherstellung der bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung ist auf Aufgabe der zuständigen Stelle.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt:
- beim Landkreis und der Region Hannover, den kreisfreien Städten und den Städten Cuxhaven, Göttingen, Hameln und der Stadt Hildesheim (bodengebundene Notfallrettung)
- beim Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport (Luftrettung).
Ansprechpartner
Landkreis Aurich - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1480
26584 Aurich (Ostfriesland)
Öffnungszeiten
Montag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr Dienstag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr Mittwoch: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr Donnerstag: 08:00-12:00 Uhr,  14:30-17:00 Uhr Freitag: 08:00-12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Landkreis Aurich
Empfänger: Landkreis Aurich
IBAN: DE73 2835 0000 0000 0900 27
BIC: BRLADE21ANO
Bankinstitut: Sparkasse AurichNorden
Stichwörter
Ordnungsabteilung
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Voraussetzungen
- Vorliegen der tatbestandlichen Notfallrettungsvoraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
- Unverzügliche Erledigung nach Anruf erforderlich in der Leitstelle
Kosten
Die Träger des Rettungsdienstes erheben Entgelte für die verschiedenen Leistungen.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 08.01.2019
Stichwörter
Notarzt, Feuerwehr, Notfallnummer, 112, Hilfsorganisationen, Rettungsdienst, Notfallrettung Sicherstellung, Notruf