Notfallrettung Sicherstellung

    Notfallrettung Sicherstellung

    Beschreibung

    Die Notfallrettung beinhaltet bei lebensbedrohlich Verletzten oder Erkrankten und bei Personen, bei denen schwere gesundheitliche Schäden zu erwarten sind, wenn sie nicht unverzüglich medizinische Versorgung erhalten, die erforderlichen medizinischen Maßnahmen am Einsatzort durchzuführen, die Transportfähigkeit dieser Personen herzustellen und sie erforderlichenfalls unter fachgerechter Betreuung mit dafür ausgestatteten Rettungsmitteln in eine für die weitere Versorgung geeignete Behandlungseinrichtung zu befördern.


    Die Notfallrettung wird vorwiegend über den bodengebundenen Rettungsdienst sichergestellt und durch die Luftrettung des Landes ergänzt.

    Die Sicherstellung der bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung ist auf Aufgabe der zuständigen Stelle.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Krankentransporte

    Sowohl die Einsätze in der Notfallrettung als auch die des qualifizierten Krankentransportes sind kostenpflichtig.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt:

    • beim Landkreis und der Region Hannover, den kreisfreien Städten und den Städten Cuxhaven, Göttingen, Hameln und der Stadt Hildesheim (bodengebundene Notfallrettung)
    • beim Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport (Luftrettung).

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Krankentransporte

    Das Abrechnungsteam ist wie folgt zu erreichen:

    Telefon: 0441 235-4316
    Fax: 0441 235-4374
    Adresse: Ibo-Koch-Straße 6, 26127 Oldenburg

    Sprechzeiten:
    montags bis freitags: 8 Uhr bis 12 Uhr
    montags bis donnerstags: 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr

    Ansprechpartner

    Stadt Oldenburg - Feuerwehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Ibo-Koch-Straße 6

    26127 Oldenburg (Oldenburg)

    Kontakt

    Fax: 0441 235-4374

    Telefon Festnetz: 0441 235-4444

    E-Mail: feuerwehr@stadt-oldenburg.de

    Weitere Informationen

    Die städtische Berufsfeuerwehr ist mit einer Vielzahl von technischen Geräten und Fahrzeugen ausgestattet. Über ihre computergestützte Einsatz- und Rettungsleitstelle werden alle Einsätze "rund um die Uhr" gesteuert. Zu ihren Aufgaben zählt über vorbeugenden Brandschutz, Brandbekämpfung und technische Hilfeleistungen aller Art hinaus der Rettungs- und Krankentransportdienst. In besonderen Fällen wird die Berufsfeuerwehr durch die sechs Freiwilligen Oldenburger Feuerwehren (Ortsfeuerwehren) unterstützt. Notruf: 112

    Version

    Technisch geändert am 09.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Voraussetzungen

    • Vorliegen der tatbestandlichen Notfallrettungsvoraussetzungen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Krankentransporte

    Krankentransporte zur ambulanten Behandlung bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die Krankenkasse.

    • Dies gilt nicht für Fahrten zu einer vor- oder nachstationären Behandlung oder zu einer ambulanten Operation.

    Gesetzlich Versicherte erhalten die Transporte als Sachleistungen gewährt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Rechnungen werden dann direkt an die Krankenkasse gesandt.

    Es gibt Ausnahmen, bei denen die Krankenkasse nicht bezahlt oder Fälle, die nicht eindeutig sind.

    • Wer sich nicht sicher ist, ob die Krankenfahrt beziehungsweise der Krankentransport verordnungspflichtig ist oder nicht, ob Zuzahlungen geleistet werden müssen oder nicht, sollte dies vorher unbedingt mit der Krankenkasse klären.
    • Weitere Informationen sind auch auf der Internetseite der Krankenkasse zu finden.

    Bearbeitungsdauer

    • Unverzügliche Erledigung nach Anruf erforderlich in der Leitstelle

    Kosten

    Die Träger des Rettungsdienstes erheben Entgelte für die verschiedenen Leistungen.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Krankentransporte

    Wenn eine Ärztin oder Arzt die medizinische Notwendigkeit des Transports durch eine Beförderungsverordnung bescheinigt (sogenannter "Transportschein"), werden die Kosten in der Regel bis auf einen geringen Eigenanteil von den Krankenkassen übernommen.

    Selbstzahlende: Wenn die Rechnung fehlerhaft ist
    Wenn in der Rechnung über die Leistung des Rettungsdienstes einen Fehler entdeckt wird, ist das Abrechnungsteam zuständig.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 08.01.2019

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Notarzt, 112, Rettungsdienst, Notruf, Notfallnummer, Feuerwehr, Hilfsorganisationen, Notfallrettung Sicherstellung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de