Notfallrettung Sicherstellung
Beschreibung
Die Notfallrettung beinhaltet bei lebensbedrohlich Verletzten oder Erkrankten und bei Personen, bei denen schwere gesundheitliche Schäden zu erwarten sind, wenn sie nicht unverzüglich medizinische Versorgung erhalten, die erforderlichen medizinischen Maßnahmen am Einsatzort durchzuführen, die Transportfähigkeit dieser Personen herzustellen und sie erforderlichenfalls unter fachgerechter Betreuung mit dafür ausgestatteten Rettungsmitteln in eine für die weitere Versorgung geeignete Behandlungseinrichtung zu befördern.
Die Notfallrettung wird vorwiegend über den bodengebundenen Rettungsdienst sichergestellt und durch die Luftrettung des Landes ergänzt.
Die Sicherstellung der bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung ist auf Aufgabe der zuständigen Stelle.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Krankentransporte
Sowohl die Einsätze in der Notfallrettung als auch die des qualifizierten Krankentransportes sind kostenpflichtig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt:
- beim Landkreis und der Region Hannover, den kreisfreien Städten und den Städten Cuxhaven, Göttingen, Hameln und der Stadt Hildesheim (bodengebundene Notfallrettung)
- beim Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport (Luftrettung).
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Krankentransporte
Das Abrechnungsteam ist wie folgt zu erreichen:
Telefon: 0441 235-4316
Fax: 0441 235-4374
Adresse: Ibo-Koch-Straße 6, 26127 Oldenburg
Sprechzeiten:
montags bis freitags: 8 Uhr bis 12 Uhr
montags bis donnerstags: 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Ansprechpartner
Stadt Oldenburg - Feuerwehr
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Voraussetzungen
- Vorliegen der tatbestandlichen Notfallrettungsvoraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Krankentransporte
Krankentransporte zur ambulanten Behandlung bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die Krankenkasse.
- Dies gilt nicht für Fahrten zu einer vor- oder nachstationären Behandlung oder zu einer ambulanten Operation.
Gesetzlich Versicherte erhalten die Transporte als Sachleistungen gewährt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Rechnungen werden dann direkt an die Krankenkasse gesandt.
Es gibt Ausnahmen, bei denen die Krankenkasse nicht bezahlt oder Fälle, die nicht eindeutig sind.
- Wer sich nicht sicher ist, ob die Krankenfahrt beziehungsweise der Krankentransport verordnungspflichtig ist oder nicht, ob Zuzahlungen geleistet werden müssen oder nicht, sollte dies vorher unbedingt mit der Krankenkasse klären.
- Weitere Informationen sind auch auf der Internetseite der Krankenkasse zu finden.
Bearbeitungsdauer
- Unverzügliche Erledigung nach Anruf erforderlich in der Leitstelle
Kosten
Die Träger des Rettungsdienstes erheben Entgelte für die verschiedenen Leistungen.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Krankentransporte
Wenn eine Ärztin oder Arzt die medizinische Notwendigkeit des Transports durch eine Beförderungsverordnung bescheinigt (sogenannter "Transportschein"), werden die Kosten in der Regel bis auf einen geringen Eigenanteil von den Krankenkassen übernommen.
Selbstzahlende: Wenn die Rechnung fehlerhaft ist
Wenn in der Rechnung über die Leistung des Rettungsdienstes einen Fehler entdeckt wird, ist das Abrechnungsteam zuständig.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 08.01.2019
Stichwörter
Notarzt, 112, Rettungsdienst, Notruf, Notfallnummer, Feuerwehr, Hilfsorganisationen, Notfallrettung Sicherstellung