Notfallrettung Sicherstellung
Beschreibung
Die Notfallrettung beinhaltet bei lebensbedrohlich Verletzten oder Erkrankten und bei Personen, bei denen schwere gesundheitliche Schäden zu erwarten sind, wenn sie nicht unverzüglich medizinische Versorgung erhalten, die erforderlichen medizinischen Maßnahmen am Einsatzort durchzuführen, die Transportfähigkeit dieser Personen herzustellen und sie erforderlichenfalls unter fachgerechter Betreuung mit dafür ausgestatteten Rettungsmitteln in eine für die weitere Versorgung geeignete Behandlungseinrichtung zu befördern.
Die Notfallrettung wird vorwiegend über den bodengebundenen Rettungsdienst sichergestellt und durch die Luftrettung des Landes ergänzt.
Die Sicherstellung der bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung ist auf Aufgabe der zuständigen Stelle.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt:
- beim Landkreis und der Region Hannover, den kreisfreien Städten und den Städten Cuxhaven, Göttingen, Hameln und der Stadt Hildesheim (bodengebundene Notfallrettung)
- beim Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport (Luftrettung).
Ansprechpartner
Sachgebiet Planung und Service
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Herr Schinhammer
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04791 930-2564
E-Mail: jugendamt@landkreis-osterholz.de
Fax: 04791 930-112564
Sachgebiet Zivilschutz, Brandschutz, Katastrophenschutz, Rettungsdienst
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Dienstags 8 - 18 Uhr Mittwochs 8 - 12 Uhr Donnerstags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Freitags 8 - 12 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Bruns
Hausanschrift
E-Mail: ordnungsamt@landkreis-osterholz.de
Telefon Festnetz: 04791 930-1832
Fax: 04791 930-1899
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Voraussetzungen
- Vorliegen der tatbestandlichen Notfallrettungsvoraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
- Unverzügliche Erledigung nach Anruf erforderlich in der Leitstelle
Hinweise für Osterholz: Notfallrettung Sicherstellung
Unverzügliche Erledigung nach Anruf (erforderlich in der Leitstelle)
Unverzügliche Erledigung nach Anruf (erforderlich in der Leitstelle)
Kosten
Die Träger des Rettungsdienstes erheben Entgelte für die verschiedenen Leistungen.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 08.01.2019
Stichwörter
Hilfsorganisationen, Rettungsdienst, Feuerwehr, Notfallnummer, Notfallrettung Sicherstellung, 112, Notruf, Notarzt