Notfallrettung Sicherstellung
Beschreibung
Die Notfallrettung beinhaltet bei lebensbedrohlich Verletzten oder Erkrankten und bei Personen, bei denen schwere gesundheitliche Schäden zu erwarten sind, wenn sie nicht unverzüglich medizinische Versorgung erhalten, die erforderlichen medizinischen Maßnahmen am Einsatzort durchzuführen, die Transportfähigkeit dieser Personen herzustellen und sie erforderlichenfalls unter fachgerechter Betreuung mit dafür ausgestatteten Rettungsmitteln in eine für die weitere Versorgung geeignete Behandlungseinrichtung zu befördern.
Die Notfallrettung wird vorwiegend über den bodengebundenen Rettungsdienst sichergestellt und durch die Luftrettung des Landes ergänzt.
Die Sicherstellung der bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung ist auf Aufgabe der zuständigen Stelle.
Hinweise für Harburg: Notfallrettung Sicherstellung
Die Sicherstellung von Notfallrettung ist eine öffentliche Aufgabe der Gefahrenabwehr sowie der Gesundheitsvorsorge. Patientinnen und Patienten haben einen Anspruch auf fachlich qualifizierte Versorgung, weshalb der Gesetzgeber die Qualität der Erstversorgung mithilfe von Mindestanforderungen an das Rettungsdienstpersonal, im Sinne einer allgemeinen Qualitätskontrolle, sicherstellt.
In der Leitstelle des Landkreises Harburg werden rund um die Uhr an allen Tagen im Jahr das Hilfeersuchen der Bürgerinnen und Bürger entgegengenommen und die Einsätze der Feuerwehr, des Rettungsdienstes, des Katastrophenschutzes und einer Vielzahl von zusätzlichen Akteuren in der Daseinsvorsorge und Gefahrenabwehr koordiniert.
Die telefonische Erreichbarkeit ist über eine hochredundante Anbindung über die Notrufnummer 112 sichergestellt. Bei diesem grundsätzlichen Sprachdienst wird beim Absetzen eines Notrufs mittels Smartphone eine Notruffunktion im Betriebssystem (Android und iOS) des Endgerätes ausgelöst. Hierbei werden die Positionsdaten automatisch, ohne dass der Notrufende aktiv werden muss, an die Leitstelle übertragen. Eine der grundlegendsten Informationen für eine Hilfeleistung - der Standort - liegt somit unmittelbar vor, sofern die Netzverbindung ausreichend vorhanden ist.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Hinweise für Harburg: Notfallrettung Sicherstellung
Landkreis Harburg
Rettungs- und Feuerwehrleitstelle
Schloßplatz 6
21423 Winsen (Luhe)
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt:
- beim Landkreis und der Region Hannover, den kreisfreien Städten und den Städten Cuxhaven, Göttingen, Hameln und der Stadt Hildesheim (bodengebundene Notfallrettung)
- beim Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport (Luftrettung).
Hinweise für Harburg: Notfallrettung Sicherstellung
Sie wählen an einem Festnetz- oder Mobiltelefon die Rufnummer 112 und werden automatisch mit der örtlich zuständigen Leitstelle verbunden und können mittels Spracheingabe Angaben zum Notfallgeschehen machen.
Wenn keine akute lebensbedrohliche Situation besteht, aber jemand trotzdem nicht auf einen regulären Arzttermin warten kann, sollte die Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes gewählt werden: 116117.
Informationen zum Thema Krankentransporte finden Sie hier
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Harburg: Notfallrettung Sicherstellung
Halten Sie nach Möglichkeit vor Ort Ihre elektronische Gesundheitskarte und wenn vorhanden Medikamentenliste und Arztberichte bereit.
Voraussetzungen
- Vorliegen der tatbestandlichen Notfallrettungsvoraussetzungen
Hinweise für Harburg: Notfallrettung Sicherstellung
Ist der Zustand lebensbedrohlich, muss die 112 angerufen werden.
Dies trifft zu Beispiel zu wenn:
- ein schwerer Unfall passiert ist.
- jemand ohnmächtig oder bewusstlos ist.
- jemand Anzeichen für einen Herzinfarkt oder Schlaganfall hat.
- sich jemand schwere Verbrennungen zugezogen hat.
- jemand sich vergiftet oder einen allergischen Schock hat.
WICHTIG: Lieber einmal zu oft den Rettungsdienst rufen. Auch wer sich zunächst unsicher ist, ob Notarzt und Rettungswagen nötig sind.
Hier kann bei der Rettungsleitstelle nach der Einschätzung gefragt werden. Dazu sollten die Symptome möglichst genau geschildert werden.
Die 112 gilt in ganz Europa.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Harburg: Notfallrettung Sicherstellung
- Niedersächsisches Brandschutzgesetz (NBrandSchG)
- Niedersächsisches Katastrophenschutzgesetz (NKatSG)
- Niedersächsiches Rettungsdienstgesetz (NRettDG)
Verfahrensablauf
Hinweise für Harburg: Notfallrettung Sicherstellung
Unter der Telefonnummer 112 nimmt die Leitstelle Landkreis Harburg rund um die Uhr Notrufe und Alarme entgegen. Hier leiten die Disponenten unverzüglich Maßnahmen ein, um Personal, Fahrzeuge und Geräte zum Einsatzort zu entsenden.
In kritischen Situationen leiten die Disponenten die Hilfeersuchenden bereits am Telefon zu ersten lebensrettenden Maßnahmen an. Die Leitstellendisponenten alarmieren die Einsatzkräfte und begleiten sie aus dem Hintergrund aktiv bei der Abwicklung komplexer Einsatzlagen.
Die genaue Brand-, Unfall- oder Notfallmeldung ist für die Rettungskräfte wichtig, um geeignete Einsatzkräfte in ausreichender Stärke alarmieren zu können.
Die Disponenten der Rettungsleitstelle werden folgende Fragen stellen:
1. Wo genau ist der Notfallort?
2. Wer ist betroffen? (Name, Alter, Wie viele Menschen betrifft die Situation, oder wie viele Menschen sind verletzt?)
3. Was ist passiert? (Unfallhergang, Art der Verletzung etc.)
4. Wer ruft an?
Danach sollte ich auf mögliche Rückfragen warten und nicht einfach auflegen. Der Mitarbeiter der Rettungsleitstelle beendet das Gespräch
Bearbeitungsdauer
- Unverzügliche Erledigung nach Anruf erforderlich in der Leitstelle
Hinweise für Harburg: Notfallrettung Sicherstellung
Die Bearbeitungsdauer bzw. Hilfeleistung ergibt sich in Abhängigkeit von der Notfallsituation, dem freien geeigneten Rettungsmitteln und wird unmittelbar nach Priorisierung bedient.
Kosten
Die Träger des Rettungsdienstes erheben Entgelte für die verschiedenen Leistungen.
Hinweise für Harburg: Notfallrettung Sicherstellung
Die Träger des Rettungsdienstes erheben Entgelte für die verschiedenen Leistungen. Die Nutzung des Notruf 112 ist kostenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Harburg: Notfallrettung Sicherstellung
Für die Umsetzung eines gleichwertigen Zugangs zu Notrufdiensten für Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen besteht des Weitern die Möglichkeit einen App-basierten Notruf, mit automatisierter Steuerung an die zuständigen Leitstellen, mittels dem bundesweiten Notruf-App-System "NORA" abzusetzen.
Nach vorheriger Installation und Registrierung haben Sie die Möglichkeit einen Notruf mittels der Notruf-App die zuständige Leitstelle zu senden.
Nutzerinnen und Nutzer der Notruf-App müssen sich registrieren, hierbei werden folgende Angaben benötigt:
- Rufnummer (mit Verifizierung)
- Optionale Angabe, ob am Telefon gesprochen werden kann oder nicht (z.B. wegen Hör- oder Spracheinschränkungen)
- Zustimmung zur Standortermittlung
Optionale persönliche Angaben zu...
- Alter
- Geschlecht
- Vorerkrankungen
Hierbei werden Sie in der App zur Bestimmung der Art des Notfalls durch einen kurzen Fragenbaum, der höchstens 5 Fragen mit maximal 5 Antwortmöglichkeiten enthält, geleitet. Sie haben dann einen direkten Kontakt mit einem Disponenten der Rettungsleitstelle Landkreis Harburg.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 08.01.2019
Stichwörter
Hilfsorganisationen, Rettungsdienst, Feuerwehr, Notfallnummer, Notfallrettung Sicherstellung, 112, Notruf, Notarzt