Stellvertretungserlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe Erlaubnis
Beschreibung
Wer ein Prostitutionsgewerbe durch eine als Stellvertretung eingesetzte Person betreiben will, bedarf hierfür einer Stellvertretungserlaubnis.
Die Stellvertretungserlaubnis wird dem Betreiber für die als Stellvertretung eingesetzte Person erteilt. Sie kann befristet sein.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten, in deren Bezirk die Tätigkeit ausgeübt werden soll.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Finden Sie Ihren Einheitlichen Ansprechpartner im Dienstleisterportal Niedersachsen
Hinweise für Holzminden: Stellvertretungserlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe Erlaubnis
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Holzminden Bereich Sicherheit und Ordnung.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Holzminden Bereich Sicherheit und Ordnung.
Ansprechpartner
1.32 Gewerbeangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Kontakt
Telefon Festnetz: 05531 707-430
Formulare
Stellvertretungserlaubnis nach § 13 Abs. 1 ProstSchG
Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Holzminden
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Formulare
Stellvertretungserlaubnis nach § 13 Abs. 1 ProstSchG
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1 01
30001 Hannover
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0511 120-5521
E-Mail: ea@niedersachsen.de
Formulare
Stellvertretungserlaubnis nach § 13 Abs. 1 ProstSchG
erforderliche Unterlagen
Es werfen ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Holzminden: Stellvertretungserlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe Erlaubnis
Angaben zur Person:
- Erlaubnisinhaber/in: «Nachname», «Vorname», «Name Firma»
- Geschäftsführer/in: «Nachname», «Vorname»
- Geburtsdatum und -ort: «Geburtsdatum» in «Geburtsort»
- Anschrift der Wohnung: «Strasse», «PLZ» «Ort»
Betrieb der Prostitutionsstätte «Name» unter der Betriebsanschrift «Anschrift» *
Betrieb des Prostitutionsfahrzeugs mit dem amtlichen Kennzeichen «Kennzeichen»
Fahrzeug-Identifizierungsnummer: «Nr. lt. Zulassungsbescheinigung Teil I»*
Betrieb einer Prostitutionsvermittlung unter der Betriebsanschrift «Anschrift» *
Angaben zur Stellvertretung: «Nachname», «Vorname», «Geburtsdatum» in «Geburtsort», wohnhaft in «PLZ» «Ort», «Strasse»,
Angaben zur Person:
- Erlaubnisinhaber/in: «Nachname», «Vorname», «Name Firma»
- Geschäftsführer/in: «Nachname», «Vorname»
- Geburtsdatum und -ort: «Geburtsdatum» in «Geburtsort»
- Anschrift der Wohnung: «Strasse», «PLZ» «Ort»
Betrieb der Prostitutionsstätte «Name» unter der Betriebsanschrift «Anschrift» *
Betrieb des Prostitutionsfahrzeugs mit dem amtlichen Kennzeichen «Kennzeichen»
Fahrzeug-Identifizierungsnummer: «Nr. lt. Zulassungsbescheinigung Teil I»*
Betrieb einer Prostitutionsvermittlung unter der Betriebsanschrift «Anschrift» *
Angaben zur Stellvertretung: «Nachname», «Vorname», «Geburtsdatum» in «Geburtsort», wohnhaft in «PLZ» «Ort», «Strasse»,
Voraussetzungen
- Mindestalter von 18 Jahren für die als Stellvertretung vorgesehene Person
- Zuverlässigkeit für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Erlaubnis ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.
Fristen
Wird das Prostitutionsgewerbe nicht mehr durch die als Stellvertretung eingesetzte Person betrieben, so hat der Betreiber dies unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Kosten
Nach Zeitaufwand, mindestens 200,00 Euro.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 13.03.2018
Stichwörter
Stellvertretungserlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe Erteilung