Prostitutionsfahrzeug Bereitstellung Entgegennahme

    Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeugs anzeigen

    Der Betrieb eines Prostitutionsfahrzeugs ist erlaubnispflichtig.

    Beschreibung

    Die Erlaubnis für den Betrieb eines Prostitutionsfahrzeugs muss bei der zuständigen Behörde beantragt werden.

     § 12 Abs. 4 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG):
     Der Betrieb eines Prostitutionsfahrzeugs bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis wird nur befristet erteilt. 
     Die Erlaubnis kann auf Antrag verlängert werden.

     § 12 Abs. 4 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG):
     Die Erlaubnis für den Betrieb eines  Prostitutionsfahrzeugs wird für ein bestimmtes Fahrzeug mit einer bestimmten Ausstattung erteilt.

     Bei Vorliegen der Voraussetzungen besteht ein Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsfahrzeugs.

    Hinweise für Salzgitter: Prostitutionstätigkeit Anzeige der Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeugs (IES:Salzgitter)

    Hinweise für Salzgitter: Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeug anzeigen (IES:Salzgitter)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner

    Stadt Salzgitter - Bürgerservice und Ordnung

    Beschreibung

    Der Fachdienst Bürgerservice und Ordnung nimmt sehr vielfältige und umfangreiche Aufgaben – in erster Linie gesetzliche Pflichtaufgaben – wahr.

    Der Fachdienst „BürgerService und Ordnung“ besteht aus den Fachgebieten:

    Adresse

    Postanschrift

    Joachim-Campe-Str. 6-8

    38226 Salzgitter

    Öffnungszeiten

    Mo 09:00 - 12:00 Di 09:00 - 12:00 Mi (keine Öffnungszeiten) Do 14:00 - 18:00 Fr 09:00 - 12:00

    Kontakt

    E-Mail: ordnung@stadt.salzgitter.de

    Telefon Festnetz: 05341 8393758

    Fax: 05341 8394935

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 12 ProstSchG
    Anzeige über die Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeuges nach § 21 ProstSchG

    Version

    Technisch erstellt am 22.10.2020

    Technisch geändert am 08.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Stadt Salzgitter - Kfz-Zulassung

    Aktuelles

    Aktueller Hinweis: Um einen Termin für eine Kfz-Zulassung zu reservieren, können Sie sich telefonisch auch an die Nummer 05341/839-3000 wenden. Kfz-Abmeldungen sind ohne Termin möglich. Telefonisch ist die Zulassungsstelle von Montag bis Mittwoch von 8:30 bis 15 Uhr; donnerstags von 8:30 bis 17 Uhr und freitags von 8:30 bis 12 Uhr erreichbar.

    Beschreibung

    Kfz-Abmeldungen können derzeit kontaktlos beantragt werden. Bitte senden Sie dazu den originalen Fahrzeugschein sowie ein Foto vor und nach der Entstempelung zusammen mit dem auf der Internetseite verfügbaren ausgefüllten Vordruck zur Abmeldung an die Zulassungsstelle. Nach der Abmeldung erhalten Sie den entwerteten Schein samt Rechnung zurück. 

    Es gibt auch die Möglichkeit Termine mit der Zulassungsstelle online zu vereinbaren (Link unten unter Anschrift und Erreichbarkeit).

    Adresse

    Postanschrift

    Hans-Birnbaum-Straße 30

    38226 Salzgitter

    Postanschrift

    38226 Salzgitter

    Kfz-Zulassung

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten (Di, Mittwoch und Freitag nur nach vorheriger Terminvergabe ) Montags 8:30 – 12Uhr und 13 – 16 Uhr Dienstags 8:30 – 12 Uhr Mittwochs 8:30 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr Donnerstags 8:30 – 12 Uhr und 13:30 – 18 Uhr Freitags 8:30 – 12 Uhr  Zeiten, in denen Sie keinen Termin brauchen: Montag 08:30 – 11:30 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr Donnerstag 08:30 – 11:30 Uhr und 13:30 – 17:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: zulassungsstelle@stadt.salzgitter.de

    Telefon Festnetz: 05341 8393000

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 12 ProstSchG
    Anzeige über die Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeuges nach § 21 ProstSchG

    Version

    Technisch erstellt am 26.01.2021

    Technisch geändert am 16.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024

    Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrichswall 1

    30159 Hannover

    Postanschrift

    Postfach 1 01

    30001 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 120-5521

    E-Mail: ea@niedersachsen.de

    Formulare

    Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 12 ProstSchG
    Anzeige über die Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeuges nach § 21 ProstSchG

    Version

    Technisch erstellt am 17.12.2009

    Technisch geändert am 09.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Für eine Erlaubnis nach § 12 Absatz 4 Prostituiertenschutzgesetz sind nach § 12 Absatz 5 Prostituiertenschutzgesetz dem Antrag folgende Unterlagen beizufügen:

    1.    das Betriebskonzept,

    2.    die Daten über das Fahrzeug;

    3.    die weiteren erforderlichen Unterlagen und Angaben zum Nachweis des Vorliegens der Erlaubnisvoraussetzungen sowie

    4.    Name, Geburtsdatum und Anschrift derjenigen Person, für die die Erlaubnis beantragt wird oder bei einer juristischen Person oder Personenvereinigung deren Firma, Anschrift, Nummer
            des Registerblattes im Handelsregister sowie deren Sitz.

    Formulare

    Formulare: ja
    Onlineverfahren möglich: ja
    Schriftform erforderlich: ja
    Persönliches Erscheinen nötig: in der Regel ja

    Die zuständigen Stellen haben möglicherweise unterschiedliche behördeneigene Formulare, auch die Möglichkeit des Onlineverfahrens ist unterschiedlich und ist in der jeweiligen Behörde anzufordern oder zu erfragen.

    Voraussetzungen

    Geschäftsfähigkeit des Antragstellers. 
    Gemäß §§ 14,15 ProstSchG muss der Antragsteller oder die als Stellvertretung oder Betriebsleitung vorgesehene Person die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. Die erforderliche Zuverlässigkeit ist in der Regel nicht gegeben, wenn die Person ein in §15 Absatz 1  ProstSchG aufgeführtes Merkmal erfüllt.
    Gemäß § 16 Absatz 1 ProstSchG sind im Betriebskonzept die wesentlichen Merkmale des Betriebes eines Prostitutionsfahrzeugs und die Vorkehrungen  zur Einhaltung der Verpflichtungen nach diesem Gesetz zu beschreiben.
    § 16 Absatz 2 ProstSchG führt die wesentlichen Aspekte auf, welche im Betriebskonzept darzulegen sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch
    Dem Bescheid, welcher auf den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis erlassen wird, ist das weitere Verfahren über die Einlegung  eines Widerspruchs zu entnehmen.

    Verfahrensablauf

    Die Erteilung einer Erlaubnis setzt eine Antragstellung voraus:

    • Antragstellung bei der zuständigen Behörde unter Verwendung der vorgeschriebenen Formulare unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen.
    • Die eingereichten Unterlagen werden auf Vollständigkeit und Schlüssigkeit geprüft.
    • Gegebenenfalls werden Unterlagen nachgefordert.
    • Gegebenenfalls wird ein Ortstermin vereinbart.
    • Regelmäßig wird ein persönliches Gespräch vereinbart. 
    • Beim Vorliegen aller Voraussetzungen wird die Erlaubnis erteilt. Die antragstellende Person erhält den Erlaubnisbescheid.

    Andernfalls ergeht ein Ablehnungsbescheid.

    Bearbeitungsdauer

    Abhängig  vom Prüfungsaufwand (einige Tage bis wenige Wochen nach Vorlage aller Unterlagen)

    Kosten

    Kostenrahmen: Verwaltungsgebühr EUR 500 – 4000 Euro
    ggf. Zustellungsauslagen

    Die Kosten werden nach Zeitaufwand erhoben; sie betragen jedoch mindestens 300 €.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch erstellt am 12.04.2018

    Technisch geändert am 01.02.2025

    Stichwörter

    Betrieb, Prostitutionsgewerbe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024