Elternzeit Inanspruchnahme

    Elternzeit Inanspruchnahme

    Beschreibung

    Sie haben für einen begrenzten Zeitraum Anspruch auf Elternzeit zur Betreuung und Erziehung Ihres Kindes. Der Anspruch besteht grundsätzlich innerhalb der ersten drei Lebensjahre.

    Bei Geburten seit dem 01.07.2015 können bis zu maximal 24 Monate nicht genutzter Elternzeit auch noch zwischen dem dritten Geburtstag und der Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes genommen werden.

    Die Anmeldung der Elternzeit erfolgt

    • schriftlich, aber formlos beim Arbeitgeber,
    • innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Kindes spätestens sieben Wochen vor dem gewünschten Beginn der Elternzeit,
    • bei Geburten seit dem 01.07.2015: zwischen dem dritten Geburtstag und der Vollendung des achten Lebensjahres spätestens 13 Wochen vor dem gewünschten Beginn der Elternzeit.

    Arbeitnehmerinnen sollen ihre Elternzeit erst nach dem Ende der nachgeburtlichen Mutterschutzfrist beginnen lassen.

    Hinweise für Harburg: Elternzeit Inanspruchnahme

    Allgemeine Informationen


    Elternzeit soll Eltern und Kindern die Gelegenheit geben, sowohl einen guten Kontakt zueinander aufzubauen als auch den Wiedereinstieg in den Beruf zu gestalten. Informationen erhalten Sie bei Ihrem Arbeitgeber oder in der Abteilung Besondere Leistungen für Kinder und Jugendliche.



    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Arbeitgeber.

    erforderliche Unterlagen

    • schriftliche Anmeldung bei Ihrem Arbeitgeber
    • ggf. Geburtsbescheinigung des Kindes
    • ggf. Vaterschaftsanerkennung
    • ggf. Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils

    Voraussetzungen

    Sie können Elternzeit  anmelden, wenn Sie

    • in Deutschland in einem Arbeitsverhältnis oder im Ausland in einem Arbeitsverhältnis nach deutschem Arbeitsrecht stehen,
    • mit Ihrem Kind in einem Haushalt leben,
    • Ihr Kind selbst betreuen und erziehen und

    während der Elternzeit nicht mehr als 30 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats erwerbstätig sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen

    Hinweise für Harburg: Elternzeit Inanspruchnahme

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 13.12.2106

    Version

    Technisch erstellt am 20.02.2018 (von: Erbarth, Andrea)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Väterzeit, Elternzeit Inanspruchnahme, Erziehungszeit, Väterurlaub, Erziehungsurlaub, Mutterschutz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)