Vorgesehen zum Löschen - Prostitutionstätigkeit Anmeldung Verlängerung

    Anmeldung von Prostitutionstätigkeit verlängern

    Wer in Deutschland der Prostitution nachgeht, ist verpflichtet, sich behördlich anzumelden. Die Anmeldung muss verlängert bzw. erneuert werden bei Personen zwischen 18 und 21 Jahren nach einem Jahr; bei Personen, die älter sind als 21 Jahre, nach zwei Jahren.

    Beschreibung

    Seit Inkrafttreten des Prostituiertenschutzgesetzes am 1. Juli 2017 gelten bundesweit verbindliche Regelungen für die Ausübung der Prostitution. Wer in Deutschland der Prostitution nachgeht, ist verpflichtet, sich behördlich anzumelden und sich vorher gesundheitlich beraten zu lassen. Die Anmeldung muss verlängert bzw. erneuert werden bei Personen zwischen 18 und 21 Jahren nach einem Jahr; bei Personen, die älter sind als 21 Jahre, nach zwei Jahren.  

    Die Anmelde- und Beratungspflicht gilt ausnahmslos für alle Menschen, die sexuelle Dienstleistungen gegen Entgelt erbringen.

    Die gesundheitliche Beratung und die Anmeldung müssen persönlich erfolgen. Über die Anmeldung wird eine Bescheinigung ausgestellt. Diese ist bundesweit gültig.

    Hinweise für Schaumburg: Anmeldung von Prostitutionstätigkeit verlängern

    Allgemeine Informationen

    Sofern Sie Fragen zu den unten einzeln aufgeführten Bereichen haben, diesbezüglich eine Anmeldung tätigen oder einen Antrag stellen wollen, wenden Sie sich zuvor bitte telefonisch, per E-Mail oder persönlich an den zuständigen Sachbearbeiter.

    • Betrieb einer Prostitutionsstätte Erlaubnis
    • Stellvertretungserlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe Erlaubnis
    • Prostitution Anmeldung erstmalig
    • Prostitution Anmeldung Verlängerung
    • Bereitstellen eines Prostitutionsfahrzeuges Erlaubnis
    • Bereitstellen eines Prostitutionsfahrzeuges Anzeige
    • Organisation oder Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen Erlaubnis
    • Organisation oder Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen Anzeige

    Sollten Sie darüber hinaus Beratungen und Hilfestellungen in Anspruch nehmen wollen, kann Ihnen der Verein Phoenix e.V. anonym und kostenlos weiterhelfen.



    Allgemeine Informationen

    Sofern Sie Fragen zu den unten einzeln aufgeführten Bereichen haben, diesbezüglich eine Anmeldung tätigen oder einen Antrag stellen wollen, wenden Sie sich zuvor bitte telefonisch, per E-Mail oder persönlich an den zuständigen Sachbearbeiter.

    • Betrieb einer Prostitutionsstätte Erlaubnis
    • Stellvertretungserlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe Erlaubnis
    • Prostitution Anmeldung erstmalig
    • Prostitution Anmeldung Verlängerung
    • Bereitstellen eines Prostitutionsfahrzeuges Erlaubnis
    • Bereitstellen eines Prostitutionsfahrzeuges Anzeige
    • Organisation oder Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen Erlaubnis
    • Organisation oder Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen Anzeige

    Sollten Sie darüber hinaus Beratungen und Hilfestellungen in Anspruch nehmen wollen, kann Ihnen der Verein Phoenix e.V. anonym und kostenlos weiterhelfen.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gewerbebehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Jahnstraße 20

    31655 Stadthagen

    Aufzug vorhanden

    Kontaktperson

    Formulare

    Anzeige einer Prostitutionstätigkeit nach § 3 ProstSchG

    Version

    Technisch erstellt am 17.02.2023 (von: Webservice, Landkreis Schaumburg)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Schaumburg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung (nicht älter als 3 Monate)
    • Personalausweis, Reisepass, Pass- oder Ausweisersatz
    • Falls Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit haben und nicht freizügigkeitsberechtigt sind, müssen Sie nachweisen, dass Sie die Erlaubnis haben, in Deutschland einer Beschäftigung oder einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachzugehen.
    • 2 Passfotos

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • In Niedersachsen erfolgt die gebührenfreie gesundheitliche Beratung bei den unteren Gesundheitsbehörden bzw. Gesundheitsämtern. Hier sollte ein Beratungstermin vereinbart werden.
    • Für die Verlängerung der Anmeldebescheinigung bei der Ordnungsbehörde des Landkreises oder kreisfreien Stadt sollte ebenfalls ein Termin vereinbart werden.

    Fristen

    Personen zwischen 18 und 21 Jahren müssen ihre Anmeldebescheinigung nach einem Jahr verlängern lassen. Für Personen, die älter als 21 Jahre sind gilt: Die Anmeldung ist nach zwei Jahren, zu erneuern bzw. zu verlängern.

    Kosten

    Abgabe 15.0 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Beide Bescheinigungen - Anmeldebescheinigung und Bescheinigung über die Gesundheitliche Beratung – sind bei Ausübung der Prostitution immer mitzuführen. Wer bei Kontrollen keine oder ungültige Bescheinigungen vorlegen kann, muss mit Bußgeldern rechnen.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 25.05.2021

    Version

    Technisch erstellt am 18.12.2017 (von: Erbarth, Andrea)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Anmeldung, Gewerbe anmeldung, Betriebsanmeldung, Prostitutionsgewerbe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)