Gesundheitliche Beratung für Prostituierte
Beschreibung
Personen, die eine Tätigkeit als Prostituierte oder als Prostituierter ausüben wollen, müssen vor der erstmaligen Anmeldung der Tätigkeit eine gesundheitliche Beratung wahrnehmen. Die gesundheitliche Beratung erfolgt bei der am Ort der Anmeldung für die Durchführung der gesundheitlichen Beratung zuständigen Behörde.
Die gesundheitliche Beratung erfolgt angepasst an die persönliche Lebenssituation der beratenen Person und soll insbesondere Fragen der Krankheitsverhütung, der Empfängnisregelung, der Schwangerschaft und der Risiken des Alkohol- und Drogengebrauchs einschließen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Gesundheit
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeiten zu ersehen unter: Außerhalb der Öffnungszeiten können gerne Termine vereinbart werden.
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
Voraussetzungen
- Volljährigkeit der beratenen Person
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die zuständige Stelle stellt der beratenen Person eine Bescheinigung über die durchgeführte gesundheitliche Beratung aus. Auf der Bescheinigung müssen angegeben sein:
- der Vor- und Nachname der beratenen Person,
- das Geburtsdatum der beratenen Person,
- die ausstellende Stelle und
- das Datum der gesundheitlichen Beratung.
Die Bescheinigung kann auf Wunsch der beratenen Person auch auf den in einer gültigen Aliasbescheinigung verwendeten Alias ausgestellt werden.
Fristen
Nach der Anmeldung der Tätigkeit haben Prostituierte die gesundheitliche Beratung
- bei einem Alter ab 21 Jahren mindestens alle zwölf Monate
- bei einem Alter unter 21 Jahren haben alle sechs Monate
wahrzunehmen.
Hinweise für Stade: Gesundheitliche Beratung für Prostituierte
Die gesundheitliche Beratung muss alle 12 Monate wiederholt werden, bei unter 21-Jährigen alle 6 Monate.
Die Teilnahme an der Beratung ist Voraussetzung für die gewerbliche Anmeldung.
Das Gesundheitsamt bietet diese gesundheitliche Beratung nach Terminabsprache allen interessierten Frauen und Männern an.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Die beratene Person ist auf die Vertraulichkeit der Beratung hinzuweisen und erhält Gelegenheit, eine etwaig bestehende Zwangslage oder Notlage zu offenbaren. Dritte können mit Zustimmung der Behörde und der anmeldepflichtigen Person zum Gespräch nur zum Zwecke der Sprachmittlung hinzugezogen werden.
Die oder der Prostituierte hat bei der Ausübung der Tätigkeit die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung mitzuführen.
Hinweise für Stade: Gesundheitliche Beratung für Prostituierte
In diesem vertraulichen Gespräch können Sie alle Fragen zur sexuellen Gesundheit, zur Schwangerschaftsverhütung, zum Umgang mit Drogen und Alkohol stellen. Aber auch andere Themen, insbesondere etwaig bestehende Zwangslage oder Notlage, können gerne angesprochen werden. Den Nachweis über die Beratung erhalten Sie unabhängig von den Inhalten des Gesprächs.
Eine körperliche Untersuchung erfolgt nicht.
Am Beratungsgespräch nehmen nur eine Beraterin und Sie teil. Soweit erforderlich kann das Gesundheitsamt jemanden zur Sprachmittlung einladen. Eine vorherige Terminvereinbarung unter Angabe der Beratungssprache ist unbedingt erforderlich. Weitere Personen dürfen Sie in den Wartebereich begleiten. Eine Teilnahme an dem Gespräch ist ausgeschlossen.
Die Beratung kann nicht telefonisch erfolgen.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin zur Beratung.
Die Anmeldung erfolgt beim Ordnungsamt des Landkreises Stade.
Weitere Informationen
Hinweise für Stade: Gesundheitliche Beratung für Prostituierte
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 15.12.2017
Stichwörter
Prostituierter, Sexarbeiterin, Nutte, Hure