Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Anmeldung

    Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Anmeldung

    Beschreibung

    Wenn Sie in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung aufgenommen werden oder einziehen, müssen Sie sich anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet und Sie innerhalb Deutschlands nicht für eine Wohnung angemeldet sind.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Beherbergungsstätte liegt.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Friedeburg - Fachdienst 4.1 Bürgerbüro, Standesamt

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1162

    26442 Friedeburg

    Hausanschrift

    Friedeburger Hauptstraße 96

    26446 Friedeburg

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Vor dem Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Vor dem Rauthaus
      Anzahl: 5  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04465 806-0

    Fax: 04465 806-77

    E-Mail: gemeinde@friedeburg.de

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung/Zahlschein, Bargeldzahlung, SEPA-Überweisung

    Bankverbindung

    Gemeinde Friedeburg

    Empfänger: Gemeinde Friedeburg

    IBAN: DE98 2856 2297 0210 4016 00

    BIC: GENODEF1UPL

    Bankinstitut: Raiffeisen-Volksbank eG

    Gemeinde Friedeburg

    Empfänger: Gemeinde Friedeburg

    IBAN: DE90 2855 0000 0002 0015 01

    BIC: BRLADE21LER

    Bankinstitut: Sparkasse LeerWittmund

    Gemeinde Friedeburg

    Empfänger: Gemeinde Friedeburg

    IBAN: DE39 2806 9773 0022 0914 00

    BIC: GENODEF1WWM

    Bankinstitut: Raiba Wiesedermeer/Wiesede/Marcardsmoor

    Version

    Technisch geändert am 12.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Wohnungsgeberbestätigung

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald Ihr Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Können Sie der Meldepflicht nicht persönlich nachkommen, teilt der Leiter der Einrichtung ihre Aufnahme mit. Hierüber werden Sie unterrichtet.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern am 08.01.2016

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Anmeldung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de