Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Anmeldung

    Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Anmeldung

    Beschreibung

    Wenn Sie in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung aufgenommen werden oder einziehen, müssen Sie sich anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet und Sie innerhalb Deutschlands nicht für eine Wohnung angemeldet sind.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Beherbergungsstätte liegt.

    Ansprechpartner

    Stadt Brake (Unterweser) - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Schrabberdeich 1

    26919 Brake (Unterweser)

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Vor dem Rathaus (Parkscheibe)
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Vor dem Rathaus (Parkscheibe)
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Brake, Bahnhof
      Linie:
      • Bus: 440

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Nur das Erdgeschoss ist barrierefrei zugänglich

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 15:30 Uhr Di. 08:00 - 15:30 Uhr Mi. 08:00 - 12:00 Uhr Do. 08:00 - 15:30 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04401 102-239

    Fax: 04401 102-281

    Telefon Festnetz: 04401 102-238

    Telefon Festnetz: 04401 102-248

    Telefon Festnetz: 04401 102-233

    E-Mail: buergerservice@brake.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Wohnungsgeberbestätigung

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald Ihr Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Können Sie der Meldepflicht nicht persönlich nachkommen, teilt der Leiter der Einrichtung ihre Aufnahme mit. Hierüber werden Sie unterrichtet.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern am 08.01.2016

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Anmeldung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de