Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Anmeldung

    Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Anmeldung

    Beschreibung

    Wenn Sie in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung aufgenommen werden oder einziehen, müssen Sie sich anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet und Sie innerhalb Deutschlands nicht für eine Wohnung angemeldet sind.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Beherbergungsstätte liegt.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Neuenkirchen - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Alte Poststraße 5

    49586 Neuenkirchen

    Rathaus Neuenkirchen

    Behindertenparkplatz: Merzen, Neben dem Rathaus
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Behindertenparkplatz: Neuenkirchen, Vor dem Rathaus
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Behindertenparkplatz: Voltlage, Vor dem Rathaus
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Merzen, Neben dem Rathaus
    Anzahl: 5
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Neuenkirchen, Vor dem Rathaus
    Anzahl: 10
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Voltlage, Vor dem Rathaus
    Anzahl: 5
    Gebühren: nein

    Merzen, Raiffeisenbank

    Bus: 610


    Neuenkirchen, Kirche

    Bus: 610


    Voltlage, ZOB

    Bus: 610

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Alle drei Bürgerbüros sind barrierefrei.

    Hausanschrift

    Hauptstraße 31

    49586 Merzen

    Gemeinde Merzen

    Behindertenparkplatz: Merzen, Neben dem Rathaus
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Behindertenparkplatz: Neuenkirchen, Vor dem Rathaus
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Behindertenparkplatz: Voltlage, Vor dem Rathaus
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Merzen, Neben dem Rathaus
    Anzahl: 5
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Neuenkirchen, Vor dem Rathaus
    Anzahl: 10
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Voltlage, Vor dem Rathaus
    Anzahl: 5
    Gebühren: nein

    Merzen, Raiffeisenbank

    Bus: 610


    Neuenkirchen, Kirche

    Bus: 610


    Voltlage, ZOB

    Bus: 610

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Alle drei Bürgerbüros sind barrierefrei.

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    49599 Voltlage

    Gemeinde Voltlage

    Behindertenparkplatz: Merzen, Neben dem Rathaus
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Behindertenparkplatz: Neuenkirchen, Vor dem Rathaus
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Behindertenparkplatz: Voltlage, Vor dem Rathaus
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Merzen, Neben dem Rathaus
    Anzahl: 5
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Neuenkirchen, Vor dem Rathaus
    Anzahl: 10
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Voltlage, Vor dem Rathaus
    Anzahl: 5
    Gebühren: nein

    Merzen, Raiffeisenbank

    Bus: 610


    Neuenkirchen, Kirche

    Bus: 610


    Voltlage, ZOB

    Bus: 610

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Alle drei Bürgerbüros sind barrierefrei.

    Postanschrift

    Postfach 1140

    49585 Neuenkirchen

    Öffnungszeiten

    Neuenkirchen: Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Merzen: Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Voltlage: Montag 09:00 - 12:00 Uhr, Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 15:30 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05465 201-32(Rathaus Neuenkirchen)

    Telefon Festnetz: 05465 201-33(Rathaus Neuenkirchen)

    Telefon Festnetz: 05466 363(Gemeinde Merzen)

    Telefon Festnetz: 05465 201-66(Gemeinde Voltlage)

    E-Mail: buergerbuero@neuenkirchen-os.de

    Version

    Technisch erstellt am 02.09.2021 (von: Feltmann, Claudia)

    Technisch geändert am 20.02.2023 (von: Rack, Alina)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Wohnungsgeberbestätigung

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald Ihr Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Können Sie der Meldepflicht nicht persönlich nachkommen, teilt der Leiter der Einrichtung ihre Aufnahme mit. Hierüber werden Sie unterrichtet. 

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern am 08.01.2016

    Version

    Technisch erstellt am 07.03.2016 (von: Brendgen, Elke)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Anmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)