Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Anmeldung
Beschreibung
Wenn Sie in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung aufgenommen werden oder einziehen, müssen Sie sich anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet und Sie innerhalb Deutschlands nicht für eine Wohnung angemeldet sind.
Hinweise für Delmenhorst: Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Anmeldung
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Beherbergungsstätte liegt.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Delmenhorst - Bürgerbüro
Beschreibung
In Verwaltungsfragen ist das Bürgerbüro die zentrale Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Delmenhorst. Im Dienstleistungszentrum der Verwaltung werden städtische Aufgaben gebündelt sowie verschiedene Auskünfte zur einfachen Orientierung zwischen den Fachdiensten erteilt - eine zeitsparende, unbürokratische Erstberatung.
Das Bürgerbüro bietet viele städtische Dienstleistungen aus einer Hand an und ermöglicht dadurch unkomplizierte Behördengänge. So können sich die Bürgerinnen und Bürger an-, ab- oder ummelden und einen Personalausweis oder Reisepass beantragen.
Anliegen jetzt online erledigen: Online-Service Bürgerbüro | Stadt Delmenhorst
Terminvergabe unter: https://termine.delmenhorst.de
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Wohnungsgeberbestätigung
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald Ihr Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Können Sie der Meldepflicht nicht persönlich nachkommen, teilt der Leiter der Einrichtung ihre Aufnahme mit. Hierüber werden Sie unterrichtet.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern am 08.01.2016
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