Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Anmeldung
Beschreibung
Wenn Sie in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung aufgenommen werden oder einziehen, müssen Sie sich anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet und Sie innerhalb Deutschlands nicht für eine Wohnung angemeldet sind.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Beherbergungsstätte liegt.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Aue - Bürgeramt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 20 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 20 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bürgerbüro Wrestedt Mo. 08:00 - 12:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr Mi. 08:00 - 12:00 Uhr Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Bürgerbüro Bad Bodenteich Mo. 08:00 - 12:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr Mi. 08:00 - 12:00 Uhr Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Außerhalb der Öffnungszeiten bitte Termin vereinbaren. Wir empfehlen Ihnen, nach Möglichkeit auch innerhalb dieser Öffnungszeiten zur Vermeidung unnötiger Wege mit Ihrem Ansprechpartner im Rathaus einen Termin zu vereinbaren.
Kontakt
Telefon Festnetz: 05802 955-16(Frau Brammer - Bürgeramt Wrestedt)
Telefon Festnetz: 05802 955-17(Frau Brammer - Bürgeramt Wrestedt)
Telefon Festnetz: 05802 955-40(Frau Knust - Bürgeramt Bad Bodenteich)
Fax: 05802 955-66
E-Mail: info@sg-aue.de
Kontaktperson
Frau Hanke
Frau Brammer
Frau Knust
Internet
Gemeindefreier Bezirk Lohheide
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05051 9867-0
Internet
erforderliche Unterlagen
- Wohnungsgeberbestätigung
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald Ihr Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Können Sie der Meldepflicht nicht persönlich nachkommen, teilt der Leiter der Einrichtung ihre Aufnahme mit. Hierüber werden Sie unterrichtet.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern am 08.01.2016
Stichwörter
Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Anmeldung