Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Anmeldung
Beschreibung
Wenn Sie in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung aufgenommen werden oder einziehen, müssen Sie sich anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet und Sie innerhalb Deutschlands nicht für eine Wohnung angemeldet sind.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Beherbergungsstätte liegt.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Niedernwöhren - Meldeamt / Gewerbe
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 17:00 Uhr Dienstag - Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05721 9706-29
Telefon Festnetz: 05721 9706-30
Meldeamt / Gewerbe
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 17:00 Uhr Dienstag - Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- Wohnungsgeberbestätigung
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald Ihr Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Können Sie der Meldepflicht nicht persönlich nachkommen, teilt der Leiter der Einrichtung ihre Aufnahme mit. Hierüber werden Sie unterrichtet.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern am 08.01.2016
Stichwörter
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