Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Anmeldung
Beschreibung
Wenn Sie in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung aufgenommen werden oder einziehen, müssen Sie sich anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet und Sie innerhalb Deutschlands nicht für eine Wohnung angemeldet sind.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Beherbergungsstätte liegt.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Baddeckenstedt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag zus. 14:00 bis 18:00 Uhr
KFZ-ZULASSUNG:
Montag und Mittwoch
08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag nur
14:00 bis 18:00 Uhr
VERWALTUNGSSTELLE BURGDORF
Montag 08:00-12:00 Uhr
und 15:00-18:00 Uhr
Ein AUFZUG ist nicht vorhanden.
ROLLSTUHLGERECHT teilweise
Kontakt
Bürgerbüro Baddeckenstedt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: buergerbuero@baddeckenstedt.de
Telefon Festnetz: 05345 498-42(Frau Brencic)
Telefon Festnetz: 05345 498-23(Frau Kokott)
Telefon Festnetz: 05345 498-24(Frau Ansorge)
Fax: 05345 498-10
Telefon Festnetz: 05345 498-0(Zentrale)
erforderliche Unterlagen
- Wohnungsgeberbestätigung
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald Ihr Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Können Sie der Meldepflicht nicht persönlich nachkommen, teilt der Leiter der Einrichtung ihre Aufnahme mit. Hierüber werden Sie unterrichtet.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern am 08.01.2016
Stichwörter
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