Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung
Beschreibung
Wenn Sie in einer Beherbergungsstätte aufgenommen werden, müssen Sie sich bei der zuständigen Stelle anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von sechs Monaten überschreitet.
Haben Sie keine Wohnung innerhalb Deutschlands, müssen Sie sich bereits nach drei Monaten anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Beherbergungsstätte liegt.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Neuenkirchen - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Merzen, Neben dem Rathaus
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Neuenkirchen, Vor dem Rathaus
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Voltlage, Vor dem Rathaus
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Merzen, Neben dem Rathaus
Anzahl: 5
Gebühren: nein
Parkplatz: Neuenkirchen, Vor dem Rathaus
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Parkplatz: Voltlage, Vor dem Rathaus
Anzahl: 5
Gebühren: nein
Merzen, Raiffeisenbank
Bus: 610
Neuenkirchen, Kirche
Bus: 610
Voltlage, ZOB
Bus: 610
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Alle drei Bürgerbüros sind barrierefrei.
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Merzen, Neben dem Rathaus
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Neuenkirchen, Vor dem Rathaus
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Voltlage, Vor dem Rathaus
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Merzen, Neben dem Rathaus
Anzahl: 5
Gebühren: nein
Parkplatz: Neuenkirchen, Vor dem Rathaus
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Parkplatz: Voltlage, Vor dem Rathaus
Anzahl: 5
Gebühren: nein
Merzen, Raiffeisenbank
Bus: 610
Neuenkirchen, Kirche
Bus: 610
Voltlage, ZOB
Bus: 610
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Alle drei Bürgerbüros sind barrierefrei.
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Merzen, Neben dem Rathaus
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Neuenkirchen, Vor dem Rathaus
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Voltlage, Vor dem Rathaus
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Merzen, Neben dem Rathaus
Anzahl: 5
Gebühren: nein
Parkplatz: Neuenkirchen, Vor dem Rathaus
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Parkplatz: Voltlage, Vor dem Rathaus
Anzahl: 5
Gebühren: nein
Merzen, Raiffeisenbank
Bus: 610
Neuenkirchen, Kirche
Bus: 610
Voltlage, ZOB
Bus: 610
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Alle drei Bürgerbüros sind barrierefrei.
Postanschrift
Postfach 1140
49585 Neuenkirchen
Öffnungszeiten
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 05465 201-32(Rathaus Neuenkirchen)
Telefon Festnetz: 05465 201-33(Rathaus Neuenkirchen)
Telefon Festnetz: 05466 363(Gemeinde Merzen)
Telefon Festnetz: 05465 201-66(Gemeinde Voltlage)
E-Mail: buergerbuero@neuenkirchen-os.de
erforderliche Unterlagen
- Wohnungsgeberbestätigung
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen anzumelden, sobald ihr Aufenthalt die Dauer von sechs bzw. drei Monaten überschreitet.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Für die in der Praxis typischen Kurzaufenthalte werden gemäß § 29 Absätze 2 und 3 sowie § 30 Bundesmeldegesetz (BMG) besondere Meldescheine für Beherbergungsstätten verwendet.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern am 11.01.2016
Stichwörter
Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung