Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung
Beschreibung
Wenn Sie in einer Beherbergungsstätte aufgenommen werden, müssen Sie sich bei der zuständigen Stelle anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von sechs Monaten überschreitet.
Haben Sie keine Wohnung innerhalb Deutschlands, müssen Sie sich bereits nach drei Monaten anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Beherbergungsstätte liegt.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Rathaus Ebstorf
Anzahl: 20 Gebühren: nein - Parkplatz: Rathaus Bad Bevensen
Anzahl: 7 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof Bad Bevensen
Linie:- Regionalbahn: Uelzen-Hamburg-Uelzen
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 1161
29543 Bad Bevensen
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Rathaus Ebstorf
Anzahl: 20 Gebühren: nein - Parkplatz: Rathaus Bad Bevensen
Anzahl: 7 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof Bad Bevensen
Linie:- Regionalbahn: Uelzen-Hamburg-Uelzen
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 07:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr Di. 07:00 - 12:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 07:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr Fr. 07:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Fax: 05821 89-480(Rathaus in Bad Bevensen)
Telefon Festnetz: 05822 42-0(Rathaus in Ebstorf)
Telefon Festnetz: 05821 89-0(Rathaus in Bad Bevensen)
E-Mail: info@bevensen-ebstorf.de
Internet
Bankverbindung
Samtgemeindekasse Bevensen
Empfänger: Samtgemeindekasse Bevensen
IBAN: DE79 2585 0110 0001 0015 28
BIC: NOLADE21UEL
Bankinstitut: Sparkasse Uelzen-Lüchow-Dann
Gemeindefreier Bezirk Lohheide
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05051 9867-0
Internet
erforderliche Unterlagen
- Wohnungsgeberbestätigung
Fristen
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen anzumelden, sobald ihr Aufenthalt die Dauer von sechs bzw. drei Monaten überschreitet.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Für die in der Praxis typischen Kurzaufenthalte werden gemäß § 29 Absätze 2 und 3 sowie § 30 Bundesmeldegesetz (BMG) besondere Meldescheine für Beherbergungsstätten verwendet.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern am 11.01.2016
Stichwörter
Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung