Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung
Beschreibung
Wenn Sie in einer Beherbergungsstätte aufgenommen werden, müssen Sie sich bei der zuständigen Stelle anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von sechs Monaten überschreitet.
Haben Sie keine Wohnung innerhalb Deutschlands, müssen Sie sich bereits nach drei Monaten anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Beherbergungsstätte liegt.
Hinweise für Seevetal: Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung
Jede Ortsverwaltung der Gemeinde Seevetal.
Ansprechpartner
Gemeinde Seevetal - Ortsverwaltung Fleestedt, Glüsingen, Beckedorf, Metzendorf
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Die Ortsverwaltung steht nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter 04105 55-2555 zur Verfügung.Terminvereinbarungen sind auch online möglich: www.seevetal.de/termine .
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4105 55-2460
Internet
Weitere Informationen
Gemeinde Seevetal - Ortsverwaltung Hittfeld, Helmstorf, Lindhorst, Emmelndorf
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Die Ortsverwaltung steht nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter 04105 55-2555 zur Verfügung.Terminvereinbarungen sind auch online möglich: www.seevetal.de/termine .
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4105 55-2420
Internet
Weitere Informationen
Gemeinde Seevetal - Ortsverwaltung Maschen, Hörsten, Horst
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Öffnungszeiten
Die Ortsverwaltung steht nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter 04105 55-2555 zur Verfügung.Terminvereinbarungen sind auch online möglich: www.seevetal.de/termine .
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4105 55-2430
Internet
Weitere Informationen
Gemeinde Seevetal - Ortsverwaltung Meckelfeld, Klein-Moor
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Öffnungszeiten
Die Ortsverwaltung steht nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter 04105 55-2555 zur Verfügung.Terminvereinbarungen sind auch online möglich: www.seevetal.de/termine .
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4105 55-2400
Internet
Weitere Informationen
Gemeinde Seevetal - Ortsverwaltung Bullenhausen, Groß-Moor, Over
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz
Anzahl: 5 Gebühren: nein
Öffnungszeiten
Die Ortsverwaltung steht nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter 04105 55-2555 zur Verfügung.Terminvereinbarungen sind auch online möglich: www.seevetal.de/termine .
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4105 55-2490
Internet
Weitere Informationen
Gemeinde Seevetal - Ortsverwaltung Ramelsloh, Ohlendorf, Holtorsloh
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Die Ortsverwaltung steht nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter 04105 55-2555 zur Verfügung.Terminvereinbarungen sind auch online möglich: www.seevetal.de/termine .
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4105 55-2480
Internet
Weitere Informationen
Gemeindefreier Bezirk Lohheide
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05051 9867-0
Internet
erforderliche Unterlagen
- Wohnungsgeberbestätigung
Formulare
Hinweise für Seevetal: Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung
Fristen
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen anzumelden, sobald ihr Aufenthalt die Dauer von sechs bzw. drei Monaten überschreitet.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Für die in der Praxis typischen Kurzaufenthalte werden gemäß § 29 Absätze 2 und 3 sowie § 30 Bundesmeldegesetz (BMG) besondere Meldescheine für Beherbergungsstätten verwendet.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern am 11.01.2016
Stichwörter
Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung