Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung
Beschreibung
Wenn Sie in einer Beherbergungsstätte aufgenommen werden, müssen Sie sich bei der zuständigen Stelle anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von sechs Monaten überschreitet.
Haben Sie keine Wohnung innerhalb Deutschlands, müssen Sie sich bereits nach drei Monaten anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Beherbergungsstätte liegt.
Hinweise für Seevetal: Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung
Jede Ortsverwaltung der Gemeinde Seevetal.
Jede Ortsverwaltung der Gemeinde Seevetal.
Ansprechpartner
Ortsverwaltung Fleestedt, Glüsingen, Beckedorf, Metzendorf
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 8.00 - 12.00 Uhr ohne Termin Dienstag (*): 8.00 - 12.00 Uhr | 15.00 - 18.30 Uhr Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr ohne Termin Freitag (*): 8.00 - 12.00 Uhr (*) Bitte vereinbaren Sie einen Termin telefonisch unter 04105 55-2555 oder online unter www.seevetal.de/termine. In Einzelfällen kann es zu Abweichungen von den Öffnungszeiten kommen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4105 55-2460
Weitere Informationen
Ortsverwaltung Hittfeld, Helmstorf, Lindhorst, Emmelndorf
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 8.00 - 15.00 Uhr ohne Termin Dienstag (*): 8.00 - 18.30 Uhr Mittwoch (*): 8.00 - 15.00 Uhr Donnerstag: 8.00 - 15.00 Uhr ohne Termin Freitag (*): 8.00 - 12.00 Uhr (*) Bitte vereinbaren Sie einen Termin telefonisch unter 04105 55-2555 oder online unter www.seevetal.de/termine. In Einzelfällen kann es zu Abweichungen von den Öffnungszeiten kommen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4105 55-2420
Weitere Informationen
Ortsverwaltung Maschen, Hörsten, Horst
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin telefonisch unter 04105 55-2555 oder online unter www.seevetal.de/termine. Montag(*): 8.00 - 12.00 Uhr Dienstag: 8.00 - 12.00 Uhr; 15.00 - 18.30 Uhr Donnerstag(*): 8.00 - 12.00 Uhr Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr (*) Montag und Donnerstag ist ein Besuch ohne Termin möglich, es ist jedoch mit Wartezeiten zu rechnen. In Einzelfällen kann es krankheitsbedingt zu Abweichungen von den Öffnungszeiten kommen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4105 55-2430
Weitere Informationen
Ortsverwaltung Meckelfeld, Klein-Moor
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 8.00 - 12.00 Uhr ohne Termin Dienstag (*): 8.00 - 12.00 Uhr | 15.00 - 18.30 Uhr Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr ohne Termin Freitag (*): 8.00 - 12.00 Uhr (*) Bitte vereinbaren Sie einen Termin telefonisch unter 04105 55-2555 oder online unter www.seevetal.de/termine. In Einzelfällen kann es zu Abweichungen von den Öffnungszeiten kommen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4105 55-2400
Weitere Informationen
Ortsverwaltung Bullenhausen, Groß-Moor, Over
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Die Ortsverwaltung Bullenhausen bleibt vorerst geschlossen. Bitte nutzen Sie unseren Bürgerservice in den Ortsverwaltungen in Fleestedt, Hittfeld, Maschen oder Meckelfeld oder online unter https://www.seevetal.de/service-online.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4105 55-2490
Weitere Informationen
Ortsverwaltung Ramelsloh, Ohlendorf, Holtorsloh
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Die Ortsverwaltung Ramelsloh ist geschlossen. Bitte nutzen Sie unseren Bürgerservice in den Ortsverwaltungen in Fleestedt, Hittfeld, Maschen oder Meckelfeld oder online unter https://www.seevetal.de/online
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4105 55-2480
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Wohnungsgeberbestätigung
Formulare
Hinweise für Seevetal: Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen anzumelden, sobald ihr Aufenthalt die Dauer von sechs bzw. drei Monaten überschreitet.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Für die in der Praxis typischen Kurzaufenthalte werden gemäß § 29 Absätze 2 und 3 sowie § 30 Bundesmeldegesetz (BMG) besondere Meldescheine für Beherbergungsstätten verwendet.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern am 11.01.2016
Stichwörter
Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung