Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung

    Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung

    Beschreibung

    Wenn Sie in einer Beherbergungsstätte aufgenommen werden, müssen Sie sich bei der zuständigen Stelle anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von sechs Monaten überschreitet. 

    Haben Sie keine Wohnung innerhalb Deutschlands, müssen Sie sich bereits nach drei Monaten anmelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Beherbergungsstätte liegt.

    Ansprechpartner

    Geestland - Bürgerbüro Langen

    Adresse

    Hausanschrift

    Sieverner Straße 10

    27607 Geestland

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Rathaus 1 am zweiten Samstag im Monat: 08:00 - 13:00 UhrRathaus 2 am ersten Samstag im Monat: 08:00 - 13:00 UhrBitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin oder nutzen Sie die Online-Terminvereinbarung für Ihren Besuch im Bürgerbüro. Montag: von 08:00 bis 13:00 Uhr  Dienstag: von 08:00 bis 18:00 Uhr  Mittwoch: von 08:00 bis 13:00 Uhr  Donnerstag: von 08:00 bis 18:00 Uhr  Freitag: von 08:00 bis 13:00 Uhr  Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Version

    Technisch erstellt am 17.06.2022

    Technisch geändert am 21.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024

    Geestland - Bürgerbüro Bad Bederkesa

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 8

    27624 Geestland

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Rathaus 1 am zweiten Samstag im Monat: 08:00 - 13:00 UhrRathaus 2 am ersten Samstag im Monat: 08:00 - 13:00 UhrBitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin oder nutzen Sie die Online-Terminvereinbarung für Ihren Besuch im Bürgerbüro. Montag: von 08:00 bis 13:00 Uhr  Dienstag: von 08:00 bis 18:00 Uhr  Mittwoch: von 08:00 bis 13:00 Uhr  Donnerstag: von 08:00 bis 18:00 Uhr  Freitag: von 08:00 bis 13:00 Uhr  Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Version

    Technisch erstellt am 17.06.2022

    Technisch geändert am 21.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024

    erforderliche Unterlagen

    • Wohnungsgeberbestätigung

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen anzumelden, sobald ihr Aufenthalt die Dauer von sechs bzw. drei Monaten überschreitet.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

    Für die in der Praxis typischen Kurzaufenthalte werden gemäß § 29 Absätze 2 und 3 sowie § 30 Bundesmeldegesetz (BMG) besondere Meldescheine für Beherbergungsstätten verwendet.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern am 11.01.2016

    Version

    Technisch erstellt am 07.03.2016

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024